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Justitia hat immer mehr zu tun

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Mit einigem Stolz konnte gestern Johannes Frölicher, der das Kantonsgericht im Jahr 2017 präsidierte, an der jährlichen Pressekonferenz berichten, dass sich die Zahl der hängigen Angelegenheiten im vergangenen Jahr von 1325 auf 1251 reduziert hat (siehe Kasten).

Dass dies trotz fast 20 Prozent zusätzlichen Entscheiden möglich war, führte er auf den beträchtlichen Einsatz aller Mitarbeitenden, nicht zuletzt auf die 15 Kantonsrichter und auf 25 Ersatzrichter, zurück. Gerade die Ersatzrichter erfüllen dabei eine wichtige Rolle, wie die aktuelle Präsidentin des Kantonsgerichts, Catherine Overney, sagte.

«Unsere Urteile werden durch jeweils drei Kantons­richter gefällt», hielt sie fest. «Wenn einer dieser drei Richter ein Ersatzrichter ist, so erleichtert das unsere Arbeit enorm. Wir suchen vor allem Ersatzrichter, die auch die Berichte redigieren können.» An der Tatsache, dass das Kantons­gericht an seine Grenzen stösst, ändert dies allerdings wenig. «Wir fordern zwei zusätzliche Gerichtsschreiber», betonte Generalsekretär Fré­déric Oberson.

Seriöse Arbeit im Vordergrund

Trotz der Zunahme an Urteilen will das Kantonsgericht als zweite Gerichtsinstanz, die vor allem über Rekurse aus erster Instanz – Bezirksgerichten oder staatlichen Behörden – zu entscheiden hat, seine Aufgabe mit grösstmöglicher Sorgfalt erledigen. Er ist sich auch bewusst, dass es in einem Rechtsstaat eine wichtige Rolle zu spielen hat. «Wir wollen nicht, dass die rekurrierende Person zu lange auf unseren Entscheid warten muss», betonte Johannes Frölicher. «Wir wollen aber, dass diese Person unser Urteil versteht und dass wir uns in unseren Urteilen nicht widersprechen. Unsere Sorge ist es, dass wir nicht überstürzte Urteile sprechen.» Auch gab er zu bedenken, dass bei Baubewilligungen rasch gehandelt werden müsse, damit etwa Bauvorhaben nicht unnütz verzögert werden. «Da geht es auch um wirtschaftliche Aspekte», sagte er.

Prioritäten setzen

Das bedeutet für das Kantonsgericht auch, dass es in seinen Entscheiden Prioritäten setzen muss, wie dies Kantonsrichterin Sandra Wohlhauser festhielt. Schnell muss ihrer Ansicht nach gehandelt werden, wenn es etwa um die Platzierung von Kindern gemäss dem Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz oder um Verhaftungen geht.

Die starke Zunahme der ­Entscheide führte Johannes Frölicher auch auf die Be­völkerungszunahme im Kanton zurück, ebenso auf die EU-Richtlinien, die sich ebenfalls auf das Kantonsgericht auswirken. «Es wird immer komplexer und komplizierter», sagte er. Dass die Freiburger im Vergleich zu Einwohnern anderer Kantone öfter ans Kantonsgericht gelangen, konnte Frédéric Oberson nicht bestätigen, zumal die Rechtsordnungen der Kantone nicht vergleichbar seien.

Der Wandel der Gesellschaft

Die Entwicklung der ­Fälle verläuft je nach Gerichtshof unterschiedlich. So stellte Frölicher fest, dass die Rekurse im Bereich der Sozialversicherungen in den letzten fünf Jahren um 30  Prozent zugenommen haben.

Nebst dem Wachstum der Bevölkerung führte er diese Zunahme auch auf die Anforderungen im heutigen Arbeitsmarkt zurück, welche die Arbeitnehmer vermehrt veranlassen, etwa eine IV-Rente wegen Arbeitsunfähigkeit statt Sozialhilfe zu beanspruchen. Nach seinen Worten ist in der heutigen Gesellschaft vieles komplexer geworden, was auch die Psyche der Menschen belaste.

Keine Begründungspflicht

Die Vertreter des Kantonsgerichts wiesen gestern auch auf die erhebliche Zunahme der Dossiers am Strafappellationshof hin. Diese betrug im vergangenen Jahr 6,6  Prozent. «Die Rekurrenten fechten nicht nur einen bestimmten Punkt des erstinstanzlichen Urteils an, sondern wehren sich gegen das gesamte Urteil», hielt Catherine Overney fest. Das bedeute für die Richter eine riesige Mehrarbeit, wenn die gesamten Tatsachen in einem voluminösen Verfahren neu überprüft werden müssten. «Das wäre anders, wenn eine Verhandlung gestützt auf eine begründete Beschwerde durchgeführt werden könnte, so wie es in anderen Rechtsgebieten standardmässig gefordert wird.»

«Aber das schreibt uns eben die neue Strafprozessordnung vor», sagten die Kantonsrichter. Sie hoffen, dass in diesem Jahr nichts Aussergewöhnliches passiert, was die Kapazitäten am Kantonsgericht überfordern könnte. «Wir wollen weiterhin seriöse Arbeit leisten», sagte Overney.

Zahlen und Fakten

Hängige Dossiers nehmen ab

Obwohl die neuen Angelegenheiten im Jahr 2017 im Vergleich zu den letzten fünf Jahren fast um 20 Prozent gestiegen sind, ist es dem Kantonsgericht gelungen, die hängigen Fälle zu reduzieren. 1251 Dossiers blieben Ende 2017 noch unerledigt. Ein Jahr zuvor waren es noch 1325. Das Kantonsgericht ist aber auch bemüht, die Verfahrensdauer zu verkürzen. So konnte ein Grossteil der Verfahren innerhalb von 30 Tagen erledigt werden. Andererseits dauerten die Verfahren im ersten und zweiten Sozial­versicherungsgerichtshof in 13 beziehungsweise in 12 Fällen mehr als zwei Jahre. Am dritten Verwaltungs­gerichtshof konnten immerhin 61 Verfahren rasch erledigt werden. Acht Verfahren dauerten hingegen mehr als zwei Jahre.

az

 

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