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Kanton Freiburg ist bereit für die Einführung des elektronischen Patientendossiers

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Der Freiburger Staatsrat hat den Gesetzesentwurf zur Einführung des elektronischen Patientendossiers in die Vernehmlassung gegeben. Dies teilt die Direktion für Gesundheit und Soziales mit.

Dank dem Patientendossier können die angeschlossenen Gesundheitseinrichtungen und -fachpersonen Informationen austauschen. Es sorge für eine bessere Koordination, mehr Sicherheit und eine höhere Qualität bei der Versorgung der Patienten, schreibt die Gesundheitsdirektion. Gleichzeitig sei die Sicherheit und Vertraulichkeit der persönlichen Daten gewährleistet.

Möglichst alle ins Boot holen

Das elektronische Patientendossier für den Kanton Freiburg soll ab April 2020 zum Einsatz kommen. Jede Person, die ein solches Dossier eröffnen und nutzen möchte, muss dazu ihre ausdrückliche Bewilligung erteilen. Bereits jetzt sind in den Freiburger Spitalnetzen, Apotheken und einem Teil der Pflegeheime klinische Informationssysteme im Einsatz. Dies trifft jedoch nicht auf alle Leistungserbringer zu, heisst es im Communiqué. Beispielsweise sind die Spitex, Ärzte und Privatkliniken noch nicht angeschlossen.

Spitäler und Kliniken haben bis zum 15. April 2020 Zeit, sich anzuschliessen, Pflegeheime und Geburtshäuser bis zum 15. April 2022. Solche Gemeinschaften sind auch im Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier vorgesehen.

Kanton bezahlt Einführung

Bis 2022 übernimmt der Kanton die Kosten der technischen und organisatorischen Infrastruktur. Sie betragen 5,1 Millionen Franken, wobei Subventionen vom Bund über 740 000 Franken erwartet werden.

Die Kosten in Verbindung mit den Anpassungen der Informatiksysteme müssen allerdings von den Leistungserbringern getragen werden. Ab 2023 gilt dann ein neues Finanzierungsmodell.

Mit dem Patientendossier will der Kanton Freiburg auch eine neue elektronische Strategie im Gesundheitswesen einführen. Diese betrifft den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, um die Prozesse aller Akteure im Gesundheitswesen besser zu vernetzen. Telemedizin ist ein weiteres Beispiel dafür. Diese Strategie soll bis 2030 gelten.

uh

 

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