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Kanton kurbelt Wirtschaftsmotor an

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Vor zwei Wochen hat der Bundesrat den Kantonalen Richtplan genehmigt und so das Moratorium zur Schaffung neuer bebaubarer Zonen aufgehoben. Nun legt der Staatsrat einen Gesetzesentwurf über die aktive Bodenpolitik vor. Diese bezieht sich vorrangig auf die kantonalen Arbeits­zonen.

«Es ist einerseits das Ende des Moratoriums, andrerseits aber auch der Kauf von Parzellen und Gebäuden in Romont, Marly und Saint-Aubin, welche diese aktive Bodenpolitik bestimmen», sagt Jean-Luc Mossier, Beauftragter für strategische Projekte der Volkswirtschaftsdirektion.

Der Gesetzesentwurf, der nun dem Grossen Rat vorgelegt wird, enthält zwei zentrale Elemente: eine selbstständige kantonale Anstalt und einen Fonds für aktive Bodenpolitik.

Der Fonds existiert seit Mai 2017, als ihn der Grosse Rat eingerichtet und mit 100 Millionen Franken ausgestattet hat. Mit diesem Fonds kann der Kanton schnell Grundstücke für industrielle oder gewerbliche Aktivitäten kaufen, wenn sich die Gelegenheit bietet. Dies war in jüngster Vergangenheit beim Wegzug von Elanco aus Saint-Aubin und Marly sowie von Tetra Pak aus Romont der Fall. Der Kanton will diese Parzellen für eine neue Nutzung zur Verfügung stellen.

Eine Anstalt für Grundstücke

Neu soll nun eine Kantonale Anstalt für aktive Bodenpolitik hinzukommen. «Diese Anstalt wird den Auftrag haben, Grundstücke für wirtschaftliche Tätigkeiten zu erwerben, zu verwalten und zu entwickeln, um sie dann den Unternehmen zur Verfügung zu stellen», schreibt der Staatsrat in einem Communiqué.

Laut der Mitteilung werde diese Anstalt über eine eigene Rechtspersönlichkeit und somit über eine gewisse betriebliche Autonomie verfügen, heisst es weiter. Der Staatsrat definiere den Rahmen mit Leistungsaufträgen. Die neue Anstalt wird der Volkswirtschaftsdirektion zugewiesen. Der Verwaltungsrat dieser Anstalt soll sich aus Mitgliedern des Staatsrats sowie zwei unabhängigen Fachpersonen zusammensetzen.

Es braucht Unabhängigkeit

Gemäss Jean-Luc Mossier wird diese Anstalt eine kleine Einheit bleiben und drei oder vier Personen umfassen. Dass die Wirtschaftsförderung diese Aufgabe übernommen hätte, wäre gemäss Mossier nicht opportun gewesen. «Die Wirtschaftsförderung kann nicht unabhängig sein, wenn sie für Unternehmen die beste Lösung suchen soll und gleichzeitig eigene Grundstücke hat. Man kann nicht Partei und Richter zugleich sein.»

Wie Mossier sagt, kennt der Kanton Genf bereits eine ähnliche Einrichtung, allerdings in Form einer Stiftung. In Genf gibt es diese seit 40 Jahren, als die verfügbaren Ressourcen knapp wurden und die Gefahr von Spekulation drohte. «In Freiburg ist das Raumplanungsgesetz dafür verantwortlich, dass der Kanton intervenieren will, damit Terrains nicht Spekulanten in die Hände fallen.»

«Im Kanton Freiburg haben wir zwar genügend Areale für Arbeitszonen, aber sie liegen oft an ungeeigneten Standorten», sagt Staatsrat Jean-François Steiert (SP), Mitglied der staatsrätlichen Delegation für Finanzen und Wirtschaft. Im Kantonalen Richtplan ist deshalb keine weitere Ausweitung dieser Arbeitszonen vorgesehen. Hingegen sollen laut Steiert die Regionen im Rahmen von regionalen Planungen die idealen Standorte für diese Zonen bestimmen. Dies sorge auch für eine gute Aufteilung der Flächen im Kanton. «Sonst gäbe es Gewinner und Verlierer», so Steiert. Die Kantonale Anstalt wird deshalb mit den Regionen und Gemeinden zusammenarbeiten. Wie der Staatsrat mitteilt, soll sie mit den Regionen eine einfache Reorganisation der verfügbaren Landreserven erarbeiten.

Verwalterin, dann Besitzerin

Mit der aktiven Politik könne der Kanton schneller auf Anfragen von Unternehmen eingehen, sagt Staatsrat Steiert. «Die Verfügbarkeit von Boden ist für viele Firmen ebenso wichtig oder sogar noch wichtiger als der Steuersatz.»

Erste Aufgabe der selbstständigen Anstalt wird es nun sein, die Parzellen und Gebäude in Romont, Marly und Saint-Aubin zu verwalten. In einem zweiten Schritt könnte die Anstalt dann selber Eigentümerin von Grundstücken werden, etwa indem der Staat ihr Grundstücke überträgt.

Zahlen und Fakten

Finanzierung über den Fonds

Der Fonds für aktive Bodenpolitik ist mit 100 Millionen Franken ausgestattet. Nun soll gemäss dem Gesetzesentwurf eine Anstalt für aktive Bodenpolitik hinzukommen. Für deren Betriebsaufwand sind zunächst zwei Millionen Franken vorgesehen. Anfänglich wird die Anstalt weder über ein Budget noch über Aktivposten verfügen. Die Mittel werden vom Fonds für Bodenpolitik abgebucht. Für die Umsetzung sind personelle Ressourcen nötig: ein Vollzeitäquivalent für die Direktion sowie zwei Vollzeitäquivalente für das Sekretariat und das Inventar der Grundstücke.

uh

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