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Kanton soll Gemeinden bis 2021 entlasten

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Eigentlich sieht das Gesetz vor, dass sich die Gemeinden an der Finanzierung von Ergänzungsleistungen für AHV- und IV-Rentner beteiligen. Sie sollten rund 25  Prozent der Kosten übernehmen. Momentan tun sie das dank einer Übergangsregelung nicht. Nun schlägt der Staatsrat dem Grossen Rat in einem Gesetzesentwurf vor, das auch für weitere drei Jahre so zu belassen.

2007 bereits hatte der Grosse Rat eine erste Änderung der Aufteilung der Finanzierung der Ergänzungsleistungen zwischen Kanton und Gemeinden beschlossen, wie es in der Botschaft heisst. Damit diese Reform für die Gemeinden kostenneutral ausfiel, übernahm der Kanton als Ausgleich während drei Jahren die vollständige Finanzierung der Ergänzungsleistungen. 2010 dann wurde diese ursprüngliche Übergangsregelung bis 2015 verlängert. Der Grund: Unklarheiten bei der neuen Gesetzgebung über Personen mit Behinderungen und ältere Menschen. Als diese Gesetze ausgearbeitet waren, habe es aber keinen Anlass zur Änderung der Finanzierung der Ergänzungsleistungen gegeben, schreibt der Staatsrat.

Doch mittlerweile ist bereits ein weiteres Projekt in der Pipeline: die Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden. Bis geklärt ist, welche Aufgaben Kanton und Gemeinden übernehmen, soll die Übergangsregelung zur Finanzierung der Ergänzungsleistungen weiter gelten. Der Staatsrat schlägt eine Verlängerung bis 2021 vor. «Es wäre nicht vernünftig, die Finanzierungsmodalitäten innerhalb eines kurzen Zeitraums zwei Mal zu ändern.» Der Freiburger Gemeindeverband sei damit einverstanden.

Bis 2021, oder bis das Entflechtungsprojekt abgeschlossen ist, soll also alles beim Alten bleiben.

nas

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