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Kein spezielles Wohnungsgesetz im Kanton

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Der Staatsrat kann die Sorgen einiger Grossräte hinsichtlich der kantonalen Wohnungspolitik nachvollziehen. Er bezweifelt jedoch, dass ausreichende Gründe vorliegen, die ein spezielles Freiburger Wohnungsgesetz rechtfertigen würden. Auch die kantonale Wohnungskommission, die sich an ihrer Sitzung vom 27. November mit dieser Frage befasst habe, teile diese Meinung. Dies schreibt die Kantonsregierung in ihrer Antwort auf eine Motion von Grossrat Pierre Mauron (SP, Riaz) und Alt-Grossrätin Andrea Burge­ner Woeffray (SP, Freiburg), die 2016 ein solches Gesetz gefordert hatten. Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat, die Motion abzulehnen.

Neues Wohnobservatorium

Für die Zukunft beabsichtigt der Staatsrat aber, Darlehen zugunsten von gemeinnützigen Wohnbauträgern zu fördern, indem verstärkt darüber informiert und das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes angewendet werde. Weiter sollen die Massnahmen der Sozialhilfe und der Ergänzungsleistungen für Personen, die aufgrund ihrer finanziellen Lage zu diesen Hilfen berechtigt seien, beibehalten werden. Der Staatsrat will auch die Bevölkerungsentwicklung und insbesondere die Aspekte in Verbindung mit der Alterung stetig beobachten, ebenso die Lage auf dem Wohnungsmarkt.

So will die Kantonsregierung ein Wohn- und Immobilienobservatorium für den Kanton Freiburg errichten. Ein solches Instrument zur strategischen Informationsbeschaffung, das zusammen mit privatwirtschaftlichen Partnern entwickelt werde, ermögliche es künftig, bei Bedarf in Kenntnis der Lage die erforderlichen Massnahmen im Wohnbereich zu treffen.

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