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Keine Abstimmungen am 17. Mai

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Die nächsten eidgenössischen Volksabstimmungen finden nicht wie geplant am 17. Mai statt, ebenso wenig die Konsultativabstimmung zu Grossfreiburg. Nun hat der Staatsrat auch die vorgesehenen kommunalen Urnengänge abgesagt. Er entschied dies an seiner Sitzung vom Dienstag, wie Didier Castella (FDP), Direktor der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft gestern an einer Medienkonferenz bekannt gab.

Am 17. Mai hätten die Bürgerinnen und Bürger von Courtepin, Gletterens, Granges, Mont-Vully, Neyruz und Siviriez über die Einführung eines Generalrats abstimmen sollen. Dazu war auch eine Abstimmung über die Fusion von Murten, Galmiz und Gempenach vorgesehen. Diese Abstimmungen werden nun an einem späteren Datum stattfinden.

«Technisch wäre die Durchführung der Abstimmungen möglich gewesen», sagte Castella. «Man hätte etwa brieflich abstimmen können. Unter den jetzigen Umständen ist aber keine Kampagne möglich. Es können keine Informationsveranstaltungen oder öffentlichen Debatten und somit keine Meinungsbildung stattfinden, wie es die Verfassung vorsieht.»

Ersatzlösungen gesucht

Der 17. Mai ist der letzte Termin, an dem diese kommunalen Abstimmungen gleichzeitig mit einem eidgenössischen Urnengang hätten stattfinden können. Ein Entscheid über die Einführung eines Generalrats muss mindestens sechs Monate vor den kommunalen Wahlen im März 2021 stattfinden. «Wir werden Lösungen suchen, so dass die nächste Legislatur 2021 bis 2026 nicht beeinträchtigt wird», sagte Castella.

Betreffend der Fusion von Murten, Galmiz und Gempenach suche der Oberamtmann das Gespräch mit den betroffenen Gemeinden, damit diese in den nächsten Tagen ebenfalls eine Lösung finden, ergänzte Gérald Mutrux, Vorsteher des Amts für Gemeinden. Nicht direkt betroffen vom Staatsratsentscheid ist die geplante Fusion von Clavaleyres mit Murten. Es stelle sich aber die Frage, ob die eidgenössischen Räte das Dossier in den vorgesehenen Fristen behandeln können, sagte Samuel Russier, Generalsekretär der Direktion.

Der Staatsrat hat ebenfalls beschlossen, dass bis auf weiteres das Sammeln von Unterschriften für Referenden oder Initiativen auf kantonaler und kommunaler Ebene verboten ist. Zudem stehen die Fristen für die vor der Krise zustande gekommenen Referenden oder Initiativen ebenfalls still.

Bereits am 23. März waren Weisungen erlassen worden, wonach vorerst keine Ergänzungswahlen in Gemeinderäte stattfinden. Die Gemeindeexekutiven können in reduzierter Zusammensetzung beraten. Patrice Borcard, Präsident der Oberamtmännerkonferenz, erinnerte daran, dass zwar derzeit keine Gemeindeversammlungen und Generalratssitzungen stattfinden, dass aber Gemeinderäte die Pflicht haben, ihre Sitzungen durchzuführen. Sie können dabei auch dringende Ausgaben beschliessen.

Der Staatsrat hat zudem entschieden, dass die 2021 geplante Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells für die Gemeinden um ein Jahr verschoben wird. Die in diesem Frühling vorgesehenen Informationsveranstaltungen finden nicht statt. Die Gemeinden könnten das System aber freiwillig trotzdem bereits 2021 einführen.

Grossfreiburg

Zwei Szenarien für die geplante Grossfusion

Bereits vor zwei Wochen hatte der Lenkungsausschuss der konstituierenden Versammlung entschieden, die auf den 17. Mai geplante Konsultativabstimmung über die Fusion von Grossfreiburg abzusagen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von ­Avry, Belfaux, Corminboeuf, Freiburg, Givisiez, Granges-Paccot, Marly, Matran und Villars-sur-Glâne sowie La Sonnaz und Neyruz hätten sich dazu äussern können, ob ihre Gemeinde weiterhin am Fusionsprozess teilnehmen soll. Grund für die Absage war vor allem, dass die bis Ende Monat geplanten Informationsabende nicht stattfinden können. Wie Samuel Russier, Generalsekretär der Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft gestern sagte, stehen derzeit zwei Szenarien im Vordergrund: eines mit einer Konsultativabstimmung im Herbst und eines ohne Konsultativabstimmung. «Wir arbeiten an einem Kalender mit den verschiedenen Szenarien», so Russier. Unverändert bleibe, dass es eine Abstimmung im Parlament und eine Volksabstimmung brauche.

uh

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