«Die Zweisprachigkeit ist ein wesentlicher Grundbaustein unseres Kantons, gesellschaftlich und wirtschaftlich ein wichtiger Standortvorteil.» Dies sagt der Staatsrat in seiner Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss der beiden Grossräte Laurent Thévoz (Grüne, Freiburg) und Thomas Rauber (CVP, Tafers). Die beiden verlangten vom Staatsrat eine Machbarkeitsstudie, um das «Label für die Zweisprachigkeit» in der gesamten Kantonsverwaltung einzuführen.
In der Verfassung verankert
Der Kanton betont, dass die Zweisprachigkeit und ein Gleichgewicht der Sprachen für den Staatsrat nicht erst seit kurzem ein Anliegen sei, sondern schon seit dem Beitritt Freiburgs zur Eidgenossenschaft. Schliesslich sei dies als Pflicht auch ausdrücklich in der Verfassung festgehalten worden: die Sprachfreiheit einerseits; das Recht eines jeden Bürgers, sich in seiner Sprache an die zuständige Behörde zu wenden, andererseits. Der Kanton habe deshalb in den letzten Jahren einige Massnahmen ergriffen, um dies auch in der Praxis zu gewährleisten, etwa durch Sprachkurse, Sprachtandems oder eine spezifische Weiterbildung für das Staatspersonal.
Das 1996 in Biel von einer Stiftung geschaffene Label für Zweisprachigkeit haben bis heute fünf kantonale Institutionen erhalten, unter anderem das Handelsregisteramt. Die beiden Grossräte hatten in ihrem Vorstoss angeregt, dass die Machbarkeitsstudie prüfen soll, welche Lehren der Staatsrat aus dem Zertifizierungsprozess für dieses Amt gezogen habe, vor allem was administrativen Aufwand, Kosten für die Umsetzung sowie Kosten-Nutzen-Bilanz betrifft. Auch sollte geprüft werden, was organisatorisch und finanziell nötig wäre, um das Label in der ganzen Kantonsverwaltung zu gewährleisten.
Vertieft prüfen
In einer ersten Bilanz sagt der Staatsrat, dass der Zertifizierungsprozess nicht mit hohen Kosten verbunden war. Damit der Kanton seine Vorbildfunktion wahrnehmen könne, müsse auch überprüft werden, was die Massnahmen kosten, um die für das Label geforderten Standards zu erreichen. Er schlägt dem Grossen Rat daher vor, das Postulat Thévoz-Rauber als erheblich zu erklären.