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Lieber ein Solidaritätsfonds als eine Gesetzesänderung

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Die Finanzierung der Infrastrukturen für Abwasserreinigungsanlagen (ARA), die sich angeblich aus der Pflicht zur Regionalisierung ergeben, soll neu als kantonale Aufgabe fest im Gewässergesetz verankert werden. Dies verlangen die Grossratsmitglieder Nadia Savary-Moser (FDP, Vesin) und Pierre-André Grandgirard (CVP, Cugy) in einer Motion.

In seiner nun vorliegenden Antwort schlägt der Staatsrat dem Grossen Rat die Motion zur Ablehnung vor. Er begründet dies damit, dass die erwähnte Regionalisierung weder zusätzliche Kosten verursache noch eine Verpflichtung darstelle.

Im Gegenzug wolle die Kantonsregierung das Gewässergesetz dahingehend ändern, dass ein kantonaler Solidaritätsfonds für die Entwässerung und Abwasserreinigung geschaffen werden soll. Dieser solle von den Inhabern der ARA im Verhältnis zum Umfang des jeweiligen Abwassers gespeist werden. Damit einhergehen solle eine Anpassung des Gewässerreglements, um die Bedingungen für die vorgeschlagene Finanzierung festzulegen.

Die kantonalen Beiträge sollen laut dem Staatsrat von 2021 bis 2040 vorwiegend der Regionalisierung zugutekommen, um die Umsetzung der in der Abwasserreinigungsplanung vorgesehenen Massnahmen zu erleichtern. Dabei gehe es namentlich um den Bau von Sammelkanälen und die Aufhebung von kleinen ARA. Darüber hinaus sei es aber angemessen, ein dauerhaftes Beitragssystem anstelle eines zeitlich beschränkten einzuführen. Dadurch können die Erneuerung und Modernisierung der Anlagen im Kanton über 2040 hinaus unterstützt werden.

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