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Mehr Rechte, aber auch mehr Pflichten

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Immer mehr Freiburgerinnen und Freiburger teilen andere religiöse Überzeugungen als die geschichtlich im Kanton etablierten. «Daher möchte der Staatsrat die Beziehungen zwischen dem Staat und den nicht anerkannten konfessionellen Gemeinschaften modernisieren», sagt Staatsrat Didier Castella (FDP). Wie die Kantonsregierung in einem Communiqué mitteilt, überweist sie dem Grossen Rat einen Bericht zu den Beziehungen zwischen dem Kanton und diesen Gemeinschaften. Damit leistet sie auch einem 2017 von Grossrat Christian Ducotterd (CVP, Grolley) eingereichten Postulat zur Überwachung von Moscheen und Imamen Folge. Bei dessen Prüfung hatte der ­Grosse Rat das Postulat unter seinem sicherheitspolitischen ­Aspekt abgelehnt, den Antrag auf einen Bericht auf institutioneller Ebene hingegen angenommen.

Steuern sind kein Thema

«Es geht im Moment nicht darum, dass der Kanton für muslimische Gemeinschaften Steuern eintreibt, wie er dies für die Landeskirchen tut», sagt Christophe Maillard, Vorsteher des Amts für institutionelle Angelegenheiten, Einbürgerungen und Zivilstandswesen.

Überhaupt liege kein konkreter Vorschlag zur Änderung des Gesetzes über die Beziehungen zwischen den Kirchen und dem Staat vor. «Der Staatsrat fordert den Grossen Rat lediglich dazu auf, die Situation zu prüfen», so Maillard.

Seelsorge und Bestattungen

Durch die Modernisierung der entsprechenden Gesetzgebung – eine mögliche Konsequenz dieser Prüfung – könnten dann laut dem Bericht des Staatsrats die Rechte und Pflichten der nicht anerkannten konfessionellen Gemeinschaften neu festgelegt werden. Im Blickfeld sind etwa die spirituelle Begleitung von Personen, die von Krankheit oder einem Gefängnisaufenthalt betroffen sind, das Ausüben von Ritualen, die Weitergabe und religiöse Erziehung der jungen Generation, den Zugang zu würdigen Gebetsorten oder die Möglichkeit von Bestattungen nach besonderen Riten. Der Bericht des Staatsrats, der sich auf eine Analyse der Religionswissenschaftlerin Mallory Schneuwly Purdie stützt, beleuchtet auch die Entwicklung der religiösen Zugehörigkeit im Kanton. So hat die Anzahl muslimischer Personen im Kanton seit 2010 stark zugenommen, nämlich um 3546 auf 10 901 Personen. Gleichzeitig hat aber auch die Anzahl der Katholiken sowie der Konfessionslosen zugenommen. Die geltende Gesetzgebung in diesem Bereich ist bereits rund 30 Jahre alt. Dies kann laut dem Staatsrat «Unbehagen verursachen, Quelle von Ungleichbehandlungen sein und Unverständnis erzeugen». Im schlimmsten Fall könnte dies sogar «unvernünftige oder sogar extreme Handlungen auslösen». Der Staat trage demgegenüber eine Verantwortung bei der Prävention einer möglichen Radikalisierung bestimmter Gemeinschaften.

Gemeindeautonomie tangiert

Die Kantonsregierung will daher Lösungen, bei denen die Bedürfnisse der nicht anerkannten Gemeinschaften und jene der Mehrheitsgesellschaft im Gleichgewicht seien, mit dem Ziel, die soziale Kohäsion, den konfessionellen Frieden und die Achtung der Minderheiten zu stärken.

Hierfür sollen «bestimmte Voraussetzungen für die Gewährung öffentlich-rechtlicher Befugnisse geändert werden, da sie nicht mehr der Realität entsprechen». Neue Anforderungen sollen namentlich bezüglich der Transparenz der Finanzierung oder der Kenntnisse einer kantonalen Amtssprache durch die religiösen Verantwortlichen eingeführt werden.

Der Staatsrat wünscht sich auch eine Verbindlichkeitserklärung, in der sich die entsprechenden Gemeinschaften dazu verpflichten, die Schweizer Rechtsordnung zu respektieren, insbesondere die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Vereinigungsfreiheit oder die Ehefreiheit. Da das ganze Vorgehen auch die Gemeindeautonomie betrifft, etwa im Bereich des konfessionellen Unterrichts oder der Friedhöfe, müsse es mit den Gemeinden abgesprochen werden.

Reaktionen

Zwischen Zustimmung und Ablehnung

Der Bericht des Staatsrats sorgte gestern in verschiedenen Kreisen für Diskussionen. «Auch nicht anerkannte Religionsgemeinschaften erfüllen wichtige Funktionen, etwa im sozialen Bereich», sagte der Direktor des Schweizerischen Zentrums für Islam und Gesellschaft, Hansjörg Schmid, auf Anfrage. «So liegt es nahe, dass der Staat ihnen bei Bedarf Zugang zur Seelsorge in Spitälern, Schulen oder Gefängnissen gewährt.» Im Gegenzug würden diese Gemeinschaften auf Bedingungen wie Rechtstreue oder Transparenz verpflichtet, was wiederum zur Integration beitrage. Postulant Christian Ducotterd (CVP, Grolley) vermisst im Bericht des Staatsrats eine Bilanz der aktuellen Situation. «Auch vermeidet es die Kantonsregierung, über mögliche Risiken oder die Selbstkon­trolle solcher Gemeinschaften zu sprechen», fügt er an. Ein grundsätzliches Problem sieht er schliesslich darin, dass der Islam nicht hierarchisch wie die christlichen Kirchen organisiert sei. «Es gibt da verschiedene, von einander unabhängige Bewegungen, und da wird es schwierig, Regeln zu formulieren», so Ducotterd.

Kommt es zum Referendum?

Die SVP hatte bereits das Zentrum für Islam und Gesellschaft 2016 bis vor Bundes­gericht bekämpft (die FN berichteten). Nun steht die Partei auch dem aktuellen Bericht des Staatsrats kritisch gegenüber, wie SVP-Grossrat Nicolas Kolly (Essert) auf Anfrage sagte. «Ich werde sowohl diesen Bericht kritisieren als auch eine mögliche Gesetzesrevision bekämpfen», sagte er. Er könne sich auch die Möglichkeit eines Referendums gegen eine solche Revision gut vorstellen. «Dass der Staat das Christentum und das Judentum unterstützt, hat historische Gründe», so Kolly. «Alle anderen Religionsgemeinschaften sollten privatrechtlich, wie Vereine, behandelt werden.»

jcg

 

Andere Kantone

Nur Basel-Stadt anerkennt die Aleviten

Alle Kantone mit Ausnahme von Genf und Neuenburg gewähren laut dem Bericht des Staatsrats in ihren Verfassungen der katholischen und der reformierten Kirche die öffentlich-rechtliche Anerkennung. Neun Deutschschweizer (Halb-)Kantone gewähren diesen Status auch der christkatholischen Kirche.

Die Israelitische Kultusgemeinde ist in vier (Halb-)Kantonen öffentlich-rechtlich anerkannt, unter anderem im Kanton Freiburg. In den Kantonen Waadt und Zürich ist sie als «Institution von öffentlichem Interesse» anerkannt.

Bis heute sind nur im Kanton Basel-Stadt weitere Religionsgemeinschaften anerkannt, nämlich die anthroposophische Christengemeinde, die Neuapostolische Kirche sowie zwei alevitische Vereine – wobei unter Religionswissenschaftlern Uneinigkeit darüber herrscht, ob das vorwiegend in der Türkei verbreitete Aleviten­tum eine Form des Islam oder eine eigenständige Religion ist.

16  (Halb-)Kantone sehen darüber hinaus in ihren Verfassungen die Möglichkeit vor, andere religiöse Gemeinschaften öffentlich-rechtlich anzuerkennen oder ihnen öffentlich-rechtliche Befugnisse zu erteilen. Mehrere Kantone haben in Betracht gezogen, solche Verfassungsbestimmungen in einem Gesetz zu konkretisieren. Gegenwärtig verfügen aber nur die Kantone Freiburg, Basel-Land und Waadt über eine entsprechende Ausführungsgesetzgebung.

jcg

 

 

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