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Migros-Affäre bleibt undurchsichtig

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Wenn sich zwei streiten, präsentiert sich die Faktenlage je nachdem, mit wem man spricht, naturgemäss sehr unterschiedlich. So auch im Fall der Migros. Im Zentrum der Affäre steht der umtriebige Freiburger Geschäftsmann Damien Piller. Er ist seit 23  Jahren Präsident der Migros-Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg (MNF). Ihm wirft der Genossenschaftsbund (MGB) in Zürich vor, er habe beim Bau der Migros-Filialen in La Roche und Belfaux je 800 000 Franken über ihm nahestehende Gesellschaften ohne Gegenleistung einkassiert. Betrug und ungetreue Geschäftsführung lauten die happigen Vorwürfe seitens des MGB und der Direktion der MNF, die bei der Freiburger Staatsanwaltschaft Strafanzeige eingereicht haben. Am 19. November muss Damien Piller ein erstes Mal bei den Untersuchungsbehörden antraben. Doch noch bevor überhaupt ein Gericht mit der Sache befasst ist, scheinen die Meinungen gemacht zu sein – unabhängig von der Unschuldsvermutung.

«Keine Alternative»

Das Ergebnis der Urabstimmung vom kommenden Samstag (siehe Kasten) scheint schon heute klar, folgt man den Worten des Freiburger Anwalts Joachim Lerf, der den MGB im Strafverfahren vertritt. «Sämtliche massgeblichen Instanzen des Genossenschaftsbunds fordern den Rücktritt der MNF-Verwaltung. Und es ist nicht nachvollziehbar, warum sich Damien Piller trotz massiven Verstössen gegen die Good Governance weigert zurückzutreten.» In einer Aktiengesellschaft wäre er schon lange nicht mehr auf seinem Posten, so Lerf weiter. Weil das Genossenschaftsrecht eine Absetzung durch die Generaldirektion aber nicht vorsehe, müssten die Genossenschafterinnen und Genossenschafter via Urabstimmung darüber entscheiden. Dass nebst Piller auch der Vizepräsident der MNF, Phi­lippe Menoud, sowie die Mitglieder Marcelle Junod und Jean-Paul Eltschinger aus der Migros-Familie ausgeschlossen werden sollen, begründet Lerf damit, dass sie sich blind hinter Piller gestellt hätten, ohne dessen Handeln zu hinterfragen. «Piller hat 1,7 Millionen Franken gestohlen. Wenn eine Kassiererin 400 Franken aus der Kasse entwendet, wird sie bestraft. Für die Mitarbeitenden ist nicht nachvollziehbar, wa­rum die Verwaltung das Handeln von Piller nicht hinterfragt.»

Manipulation von Zürich?

Genau dies bestreitet allerdings der Anwalt der Verwaltung, André Clerc. «Die Verwaltung beauftragte einen unabhängigen Experten, um sich ein Bild zu machen.»

Während der MGB zudem die Ansicht vertritt, dass die Genossenschafterinnen und Genossenschafter wissen, worum es am kommenden Samstag wirklich geht – gemäss Lerf haben jedenfalls die massgeblichen Gremien ihr Urteil in Kenntnis der verschiedenen Untersuchungsergebnisse gefällt –, ist die Gegenseite der Meinung, dass die MNF-Genossenschafter von Zürich aus manipuliert werden. Anwalt Clerc bedauert diese unglaublich unsachlich geführte Kampagne. «Die Angestellten wurden sogar aufgefordert, sich Anti-Piller-Buttons anzustecken. Das ist krank.»

Wer ist schuld an Eskalation?

Dass die Urabstimmung zum öffentlichen Tribunal gegen Piller zu werden droht, habe dieser selber zu verantworten, erklärt Lerf. «Das war nie die Absicht des Genossenschaftsbundes.» Vielmehr habe dieser stets das Gespräch mit Piller gesucht, um die Verdachtsmomente aus dem Weg räumen zu können. Aber das sei von Beginn an nicht möglich gewesen. «Damien Piller reagierte auf das Ergebnis einer ersten internen Untersuchung durch Auditor Mark Livschitz sehr aggressiv und griff sofort zu juristischen Mitteln.» So habe er eine superprovisorische Verfügung beantragt, wonach der MGB weder intern noch extern hätte informieren dürfen. «Das zeigt, dass er etwas zu verbergen hatte.»

Anwalt Clerc sieht das anders. «Der Livschitz-Bericht hatte einfach zu viele Fehler. Und kurz nach dem Bericht stand die Wahl von Ursula Nold zur Migros-Präsidentin an. Weil Piller die Kandidatin unterstützt hatte, wollte er ihre Wahl nicht durch Gerüchte um seine Person gefährden. Die Migros scheint sich aber um Verbote sowieso nicht zu kümmern.»

Mit der Begründung des richterlich genehmigten Maulkorbs, aber auch mit dem Argument der Unschuldsvermutung drangen von Migros-Seite infolgedessen vor allem indirekt Informationen an die Öffentlichkeit. Aber auch Piller und sein Verwaltungsgremium instrumentalisierten die Medien für ihre Sache.

Arbeiten für 2,2 Mio. belegt

Das ist umso erstaunlicher, als die Sache nach den Worten von Lerf eigentlich ganz einfach ist. «Bauprojekte in der Grössenordnung von je drei Millionen Franken wie jene in La Roche und Belfaux sind für Bauprofis wie Piller und die Migros keine grosse Sache, der Nachweis über die Verwendung von je 800 000 Franken eine Bagatelle. Doch Damien Piller hat ihn nie erbracht.»

Die Migros habe für alle spezifischen Arbeiten an den Ladenlokalen, die durch die Constructor SA, die Piller später übernahm, und die Anura SA, die Piller seit jeher gehört, ausgeführt worden seien, Rechnungsbelege. «Wir können von den Gesellschaften getätigte Arbeiten für je 2,2 Millionen Franken nachweisen, auf den Rappen genau. Für je 800 000 Franken liegt uns dagegen keine Gegenleistung vor.»

Wofür die Pauschalbeträge?

Kein Wunder, könnte man nun entgegnen, waren diese Beträge gemäss einer Vereinbarung zwischen der Constructor SA respektive der Anu­ra SA einerseits und der Migros andrerseits von Letzterer als Pauschale geschuldet. «Erstens ist nicht nachvollziehbar, wa­rum ein solcher Vertrag für Bauleistungen hätte abgeschlossen werden sollen, nachdem die Immobilien fertiggestellt und bereits wieder an Dritte verkauft worden waren und kurz vor dem Bezug der Ladenlokale durch die Migros», argumentiert Joachim Lerf. Zweitens sei nicht ersichtlich, warum sich die Migros als Mieterin an den allge­meinen Infrastrukturkosten der Gebäude hätte beteiligen sollen.

Pillers Aussagen dazu sind jedenfalls widersprüchlich, wie das Audit von Alan Hughes belegt, das die Verwaltung in Auftrag gegeben hatte: «In Bezug auf die Rechtfertigung der ausgezahlten Beträge bestritt der Präsident zunächst den Pauschalcharakter der fraglichen Arbeiten, um diesen anschliessend zuzugeben. Er rechtfertigte die Zahlungen sodann mit einer im Gegenzug gewährten Mietzinsreduktion und später mit einer wenig überzeugenden Aufschlüsselung der effektiven Infrastrukturkosten zwischen den Baugesellschaften und der MNF als Mieterin.»

Genau an der letzten Version hält aber auch Anwalt André Clerc fest. «Das eingangs durch die Direktion erarbeitete Baubudget lag bei 3,1 Millionen Franken. Die Direktion hat dieses dann einfach um die 800 000 Franken aufgestockt, ohne die anderen Budgetposten anzupassen. So betrug das Budget neu 3,9 Millionen Franken. Die Erstellungskosten in der Endabrechnung betrugen aber in Tat und Wahrheit noch 2,8 Millionen Franken inklusive der 800 000 Franken.» Dass jene Arbeiten, die schliesslich über die Pauschale abgerechnet worden seien, im Budget nicht berücksichtigt worden seien, sei der Fehler der Direktion: «Das ist eine Frage der Bauführung. Die Direktion hat diese nicht im Griff gehabt.»

Clerc räumt zwar ein, dass die Vereinbarung über die Pauschale wohl tatsächlich erst nach Abschluss der Arbeiten unterschrieben worden sei. «Vereinbart aber war das natürlich vorher, und der Entwurf lag schon lange vorher auf dem Tisch der Direktion.»

Und so stellt sich die Frage, warum die damalige Präsidentin der Direktion, Marcelle Junod, und der Finanzverwalter, Jean-Yves Frutiger, einen solchen Vertrag überhaupt unterschrieben. «Wir haben Belege, dass Marcelle Junod in der besagten Zeit von Damien Piller eine massive Lohnerhöhung bekommen hat», liefert Lerf eine mögliche Erklärung. Junod ihrerseits soll in den Befragungen durch Livschitz gesagt haben, dass die je 800 000 Franken ein Geschenk an Piller gewesen seien. Später bestritt sie, diese Aussage gemacht zu haben. Unterdessen ist Junod Mitglied der Verwaltung, über deren Absetzung am Samstag entschieden wird. Frutiger dagegen ist nach wie vor Direktionsmitglied. «Indem die MNF-Direktion Strafanzeige gegen Piller eingereicht hat, hat sie sich gleich selber angezeigt», stellt Clerc dazu lapidar fest.

Urabstimmung

Klage um Aufhebung

Am 16. November findet die Urabstimmung über die Absetzung der Verwaltung der Regionalgenossenschaft Neuenburg-Freiburg statt. Bis am Samstag können die 124 000 Genossenschafter ihre Stimme per Post abschicken. Das Ergebnis soll am 20. November vorliegen. Gegen die Organisation der Urabstimmung durch die Migros-interne Revisionsstelle Pricewaterhouse Coopers und das Abstimmungsprozedere reichte die Gruppe für eine wirklich ethische Migros Klage ein. Gemäss dem Anwalt der Verwaltung, André Clerc, kann jedoch nur ein Richter darüber entscheiden, ob statt der Verwaltung die Revisionsstelle die Urabstimmung anberaumen darf.

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