Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Mit der Steuerreform im Mittelfeld

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Mit dem Entwurf zur Umsetzung einer kantonalen Steuerreform wird der Grosse Rat am Donnerstag einen Entscheid treffen, «der sich nachhaltig auf die Rahmenbedingungen der Freiburger Unternehmensbesteuerung sowie auf die Freiburger Wirtschaft und die Beschäftigung generell auswirken wird.» Das hielt Grossrat Claude Brodard (FDP, Le Mouret) in einer Anfrage an den Staatsrat fest. Er wollte deshalb von diesem wissen, wie die geplante Steuerbelastung für Unternehmen in anderen Kantonen aussieht. Diesen Vergleich hat der Staatsrat eine Woche vor der Debatte im Parlament geliefert. Er zeigt in Tabellen auf, wie der Kanton Freiburg punkto Steuersatz, Kapitalsteuer, Dividendenbesteuerung und Steuerabzügen steht.

Nur Waadt hat entschieden

Diese Angaben seien aber mit Vorsicht zu geniessen, schreibt der Staatsrat. Mit Ausnahme des Kantons Waadt hat nämlich noch kein Kanton seinen neuen Steuersatz nach der Abschaffung des Spezialstatus für Holding- und gemischte Gesellschaften definitiv bestimmt. Berücksichtigt sind je eine Umfrage unter den kantonalen Finanzdirektoren aus dem ersten Quartal und vom Herbst 2018.

Mit seinem Gewinnsteuersatz liegt der Kanton Freiburg bloss auf Platz 16 unter den 26 Kantonen. Verglichen wurde allerdings der Steuersatz für den Kantonshauptort, der in Freiburg etwas höher liegt als im kantonalen Durchschnitt. Bei der Kapitalsteuer liegt Freiburg ungefähr in der Mitte der Kantone, bei denen diese schon bekannt ist.

Bei den Dividenden planen vier Kantone eine Besteuerung von 50 Prozent, sechs Kantone 60 Prozent, 14 Kantone 70 Prozent und ein Kanton 80 Prozent. Der Freiburger Staatsrat schlägt eine Besteuerung von 70 Prozent vor, die Finanz- und Geschäftsprüfungskommis sion beantragt aber 60 Prozent (siehe Text Seite 3).

Die Steuerreform lässt auch die Möglichkeit von Steuerabzügen offen. Einerseits betreffen diese die Patentbox, das heisst Abzüge auf Lizenz- und Patenterträgen. Dazu können Firmen auch Abzüge für Forschung und Entwicklung über die tatsächlichen Kosten hinaus geltend machen. Bei der Patentbox lässt Freiburg wie zehn andere Kantone Abzüge von 90 Prozent zu. Bei der Forschung und Entwicklung sind es wie bei zwölf Kantonen 50 Prozent zusätzliche Abzüge.

Freiburg setzt aber eine Obergrenze bei den Abzügen. Diese dürfen maximal 20 Prozent des Unternehmensgewinns ausmachen. Bloss Glarus und Genf sind da noch restriktiver. Insgesamt neun Kantone sehen vor, dass ihre Unternehmen bis zu 70 Prozent ihrer Gewinne abziehen können. Bei sechs weiteren Kantonen sind es 50 Prozent. Gerade diese Abzüge dürften auf die Einnahmen aus der Unternehmenssteuer einen grösseren Einfluss haben als der Steuersatz selber.

Meistgelesen

Mehr zum Thema