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Motion verlangt Neuauszählung bei knappen Urnengängen

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Bei der eidgenössischen Abstimmung über die Einführung des biometrischen Passes lagen die Ja-Stimmen um 0,29 Prozent über den Nein-Stimmen. Das Bundesgericht hat daraufhin entschieden, dass die Bürger bei «sehr knappen Resultaten» eine Neuauszählung der Stimmen verlangen können, auch wenn keine offensichtlichen Unregelmässigkeiten auftraten. Das Bundesgericht präzisierte aber nicht, wo die Grenze zwischen «knappen» und «sehr knappen» Resultaten liegt. Dies müsse der Gesetzgeber bestimmen, für kantonale und kommunale Urnengänge also die jeweiligen Kantone.

0,3 Prozent vorgeschlagen

In einer Motion fordern nun die beiden Grossräte und Juristen Francine Defferard (CVP, Villars-sur-Glâne) und Gré­goire Kubski (SP, Bulle), dass Freiburg einen Grenzwert von 0,3 Prozent für eine automatische Neuauszählung einführt.

Die Regelung solle angewandt werden, wenn es um die absolute Mehrheit oder den Unterschied zwischen der letzten gewählten und der ersten nicht gewählten Person geht.

Wie sie im Vorstoss aufzeigen, haben die Kantone Zug, Schaffhausen und Graubünden 0,3 Prozent und Bern 0,1  Prozent als Grenze für eine automatische Neuauszählung eingeführt. Weitere Kantone sehen eine Neuauszählung bei Hinweisen auf Unregelmässigkeiten vor. Die Freiburger Gesetzgebung enthalte jedoch gar kein Motiv für eine mögliche Neuauszählung.

Ständeratswahl gab Impuls

Die beiden Grossräte beziehen sich in ihrer Motion auf den knappen Wahlausgang bei den vergangenen Freiburger Ständeratswahlen, bei denen eine Informatikpanne bei der Stimmenauswertung zusätzlich für Verwirrung sorgte.

Die 138 Stimmen Unterschied zwischen der gewählten Ständerätin Johanna Gapany (FDP) und dem unterlegenen Beat Vonlanthen (CVP) entsprachen 0,137 Prozent. Nach den Gesetzen Zugs, Schaffhausens und Graubündens wäre es also zu einer automatischen Neuauszählung gekommen.

Die Antwort des Staatsrats auf die eingereichte Motion steht noch aus.

uh

 

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