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Noch knapp zwei Monate Frist für Opferbeiträge

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Der Bund leistet als Anerkennung und Wiedergutmachung für Opfer von Zwangsmassnahmen einen Gesamtbeitrag von 300 Millionen Franken. Wie die Freiburger Direktion für Gesundheit und Soziales in einem Communiqué mitteilt, hätten auch zahlreiche Personen aus dem Kanton Freiburg sich an die Opferberatungsstelle und das Freiburger Staatsarchiv gewandt, um auf das Archiv zurückzugreifen und ein Gesuch um einen Solidaritätsbeitrag einzureichen.

Die kantonale Direktion erinnert nun daran, dass die Frist zum Einreichen solcher Gesuche bis zum 31. März 2018 gilt. Es gilt das Datum des Poststempels. Sie präzisiert, dass Gesuche auch eingereicht werden können, wenn die Archivdokumente noch nicht bezogen werden konnten. Die Akte kann also nachgereicht werden. In besonderen Fällen könne auch ein Gesuch berücksichtigt werden, wenn die Akte des Opfers zerstört worden ist.

323 Kontakte

Der Kanton Freiburg leiste einen Beitrag zur Unterstützung der Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen, indem er sie beim Einreichen des Gesuchs und bei der Rekonstruktion der Vergangenheit berät. Wie aus der Mitteilung weiter hervorgeht, haben sich bis Januar 2018 total 323 Personen an die Freiburger Opferberatungsstelle gewandt. Davon seien 214 beim Einreichen des Entschädigungsgesuchs unterstützt worden.

Das Staatsarchiv habe auch 280 Anfragen um Nachforschungen über die Vergangenheit der Opfer bearbeitet, von denen die Hälfte aus anderen Kantonen stammte.

Anfrage aus dem Grossen Rat

In einer Anfrage an den Staatsrat hat kürzlich Grossrätin Julia Senti (SP, Murten) vom Staatsrat wissen wollen, welche Massnahmen er zur Aufarbeitung dieser Zwangsmassnahmen treffe. Sie wollte auch wissen, ob Freiburg einen freiwilligen Unterstützungsbeitrag leiste, ob die kantonalen Stellen genügend Ressourcen für diese Arbeiten hätten und ob er eine Art Zeichen der Erinnerung vorsehe. Die Antwort des Staatsrats steht noch aus.

uh

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