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Parlament will Klarheit bei Mehrwertabgabe

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Wer muss eine Mehrwertabgabe bezahlen, wenn ein Grundstück durch Umzonung oder Umnutzung an Wert gewinnt? Ab wann ist diese Abgabe fällig? Wie wird sie berechnet? All diese Fragen stellen sich, seit das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz Anfang 2018 in Kraft trat und seit im Herbst die ersten Taxationsentscheide erfolgten. Mit der Abgabe sollen Eigentümer entschädigt werden, deren Grundstück durch Auszonung an Wert verliert. «All dies schafft juristische und finanzielle Unsicherheit», sagte gestern im Grossen Rat Nadine Gobet (FDP, Bulle). Sie hatte zusammen mit Bruno Boschung (CVP, Wünnewil) eine Motion eingereicht, um mit Anpassungen beim Gesetz Unklarheiten zu bereinigen. Auch sollten dabei Ausnahme- und Härtefälle festgehalten werden. 30 Grossräte hatten die Motion mitunterschrieben. «Wir stellen die Mehrwertabgabe von 20 Prozent aber nicht infrage», betonte Gobet.

Gestern hat nun der Grosse Rat die Motion mit 57 gegen 29  Stimmen angenommen. Der Staatsrat ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres Vorschläge für entsprechende Änderungen am Gesetz vorzulegen.

Der Staatsrat hatte die Motion zur Annahme empfohlen. Er schrieb von «berechtigten Fragen und Bedenken». Komplexe Fragen würden aufgeworfen, speziell bezüglich der Schätzung des Mehrwerts und der anzuwendenden Methode.

30 Fälle, drei Unzufriedene

Für Bruno Boschung zeigt sich, dass der Staatsrat gewillt sei, Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. «Das Ziel der Motion ist, eine Lösung zu finden, ohne das Gesetz zu verwässern.» Auch er wolle, dass die Mehrwertabgaben in einen gemeinsamen Topf fliessen, aber «auf eine korrekte Weise, die sich am Marktwert orientiert.»

Gilberte Schär (SVP, Murten) sagte, dass bisher in 30 Fällen eine Taxation stattfand. «Wir müssen sofort eine Lösung finden, damit Geld in den Topf fliesst und Geschädigte eine Entschädigung erhalten.»

Das versetzte Pierre Mauron (SP, Riaz) in Rage: «Von diesen 30 Fällen wurden 27 Taxationen kommentarlos akzeptiert. Nur wegen drei Unzufriedenen sollen wir nun ein ganzes Gesetz ändern?»

Mauron verwies auch darauf, dass sich Freiburg schon bei der Ausarbeitung des Gesetzes nur an die Minimalvorgaben des Bundesgesetzes gehalten habe. Während andere Kantone Abgaben von 50 Prozent erheben, habe sich Freiburg für 20  Prozent entschieden und auch da noch Ausnahmen wie Spezialzonen vorgesehen. «Und nun will die Rechte auch noch den Rest wegnehmen!» Komme die Motion durch, so werde die Linke das Referendum ergreifen oder erneut vor Bundesgericht gehen.

Bau- und Raumplanungsdirektor Jean-François Steiert (SP) sagte, die Speisung des Fonds sei nicht das zentrale Anliegen. Für Entschädigungen gebe es Alternativen. Bisher sei auch noch keine einzige Anfrage für eine Entschädigung eingegangen.

Dennoch betonte Steiert, die Revision sei möglichst schnell anzugehen. Für einen Steuerungsausschuss seien bereits Leute kontaktiert und vom Bund sei ein Rechtsgutachten angefordert worden. Man wolle nicht einfach die Vorschläge der Motion aufnehmen und den Entwurf dann in die Vernehmlassung schicken, sondern den ganzen politischen Prozess durchgehen. «Es wird ein internes und externes Verfahren geben», so Steiert. Er hoffe, die Gesetzesrevision bis Ende Legislatur zu erledigen.

Kommentar (1)

  • 29.05.2023-Fridolin Rennhard

    Wer muss eine Mehrwertabgabe bezahlen, wenn ein Grundstück durch Umzonung oder Umnutzung an Wert gewinnt?
    Wie ist es möglich dass die Gemeinde Gruyere von uns eine Mehrwertabgabe verlangt in der (wir Erbengemeinschaft) im Febr. 2022 eine Etagenwohnung verkauften (Baujahr 1974 / 8 Wohneinheiten). Dies ist ein schon seit 1974 überbautes Grundstück.

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