Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Personalverband will volles Streikrecht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) nimmt in einem Communiqué kritisch Stellung zum Entwurf der Revision des Gesetzes über das Staatspersonal. Dieser Entwurf ist seit Ende Dezember in der Vernehmlassung. Der VPOD bezieht sich in seiner Mitteilung insbesondere auf das Streikrecht, von welchem das Pflegepersonal (Spitalpersonal, Personal von Pflegeheimen und -organisationen) sowie Sicherheitskräfte (Polizei, Strafvollzug) explizit ausgenommen sind.

«Ein solches Verbot ist unzulässig», schreibt der VPOD. «Es stellt eine Diskriminierung innerhalb des Personals der öffentlichen Dienste im Kanton Freiburg dar.» Für die betroffenen Angestellten komme dies einer Rechtsverweigerung gleich. Gemäss VPOD steht diese Regelung auch im Widerspruch zur Bundesverfassung, welche das Streikrecht garantiert, solange es im Hinblick auf die angestrebten Ziele verhältnismässig ist.

Für den VPOD ist das eingeschränkte Streikrecht eine Folge der Streiks in der Wäscherei in Marsens sowie in der Krippe des Freiburger Spitals. Damals habe der Staatsrat einsehen müssen, dass die Streiks rechtmässig waren, so der VPOD. Der Personalverband schreibt, der Staatsrat habe sich für die Gesetzesrevision an das Waadtländer Personalgesetz angelehnt; das Streikverbot für das Pflege- und Sicherheitspersonal sei aber noch hinzugefügt worden.

Der VPOD schreibt weiter, er habe seine Stellungnahme auch den anderen Teilnehmern der Vernehmlassung zukommen lassen.

uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema