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Siggen gerät von allen Seiten unter Druck

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Das Bundesgerichtsurteil zu den kulturellen und sportlichen Aktivitäten in der Volksschule sorgt weiter für Diskussionen. Noch vor einer Woche hatte Staatsrat und Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen (CVP) informiert, dass der Bundesgerichtsentscheid ab sofort gilt (die FN berichteten). Er hat den Ball den Gemeinden zugespielt und es somit ihnen und den Schulen überlassen, wie sie konkret mit der neuen Situation umgehen wollen. Er stellte zwar eine Arbeitsgruppe in Aussicht, die abklären soll, welche Schulmaterialien die Eltern und welche die Gemeinden bezahlen müssen. Doch sollen diese Abklärungen erst im Sommer abgeschlossen sein.

Eindringliche Appelle

Heute ist die Situation anders, nachdem der politische Druck gestiegen ist (siehe Text unten). Neben den beiden Resolutionen haben auch eine Delegation der Oberamtmänner und des Gemeindeverbandes gestern bei einem Treffen von Siggen eindringlich eine bessere Koordination in der Sache verlangt. Dass Handlungsbedarf und grosse Unsicherheit besteht, zeigen Recherchen der FN. So haben einige Eltern der Stadt Murten die Rechnung für ein bereits stattgefundenes Lager zurückgeschickt. Und die OS Kerzers erstattet den bereits bezahlten Elternanteil zurück (siehe Kasten rechts).

Andere Handhabung in Bern

Noch vor knapp einer Woche sagte Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen, dass der Entscheid des Bundesgerichts keinen Spielraum offen lasse: Mehr als den Maximalbeitrag von 10  bis 16 Franken pro Tag – je nach Alter der Kinder – dürfen die Schulen künftig von den Eltern für solche Aktivitäten nicht mehr einzufordern. Gestern präzisierte Siggen auf Anfrage seine Position und übernahm nun teilweise die Haltung seines Berner Kollegen, Erziehungsdirektor Bernhard Pulver (Grüne). Dieser hatte Ende Januar gegenüber dem SRF-Regionaljournal Bern-Freiburg-Wallis den Gemeinden empfohlen, die bisherige Praxis beizubehalten. Im Kanton Bern wurden von den Eltern 20 bis 30  Franken pro Tag für schulische Aktivitäten verlangt. Wie Pulver sagte, habe dies nie zu Reklamationen geführt, zumal der Kanton eine Härtefallregelung hatte für Eltern, die den Betrag nicht bezahlen konnten.

Eine Übergangslösung

Wie Siggen gegenüber den FN sagte, schlägt er eine Art Übergangslösung vor: «Schulreisen und Lager, die vor der Urteilssprechung organisiert wurden, sollen wie geplant durchgeführt und fakturiert werden.» Alles, was im neuen Jahr organisiert wird, unterliegt dem Urteil der obersten Schweizer Richter. Doch ganz aufatmen können die Gemeinden auch mit dieser Regelung nicht: «Falls die Eltern eine Beteiligung verweigern, müssen die Gemeinden die Finanzierung übernehmen», sagt Siggen.

Für die Gemeinden bleibt also die Unsicherheit. Denn ihnen drohen Defizite, wenn sie die Kosten für schulische Aktivitäten wie Schulreisen, Lager sowie sportliche und kulturelle Veranstaltungen ohne elterliche Beteiligung übernehmen müssen. «Das Problem trifft alle Gemeinden, und der Entscheid des Kantons, den Bundesgerichtsentscheid rückwirkend und sofort umzusetzen, hat sie kalt erwischt», sagt Manfred Raemy, Oberamtmann des Sensebezirks und Präsident der Region Sense, dem Verband aller Sensler Gemeinden. Die Budgets der Gemeinden für das Jahr 2018 wurden letzten Herbst ohne diese Kosten verabschiedet. Ebenfalls wurden die Reservationen und Anzahlungen für die diesjährigen Skilager lange vor dem Bundesgerichtsentscheid getätigt.

Koordiniertes Vorgehen

Im Sensebezirk wird das Thema auf Bezirksebene diskutiert. Gestern fand eine Vorstandssitzung der Region Sense statt und gleichentags auch eine Ausschusssitzung des OS-Vorstandes, einem Verband, dem ebenfalls alle Gemeinden angehören. Wie Manfred Raemy auf Anfrage erklärte, werden sich beide Organisationen für ein koordiniertes Vorgehen einsetzen. «Die Gemeinden sind momentan in einem Loch. Statt Klarheit zu schaffen, weiss niemand, was möglich ist, und wie es weitergehen soll», sagt er Manfred Raemy weiter. «Es herrscht eine grosse Unsicherheit.» Er hofft, dass die jetzt stattgefundenen Gespräche und politischen Interventionen dazu führen, diese Situation zu ändern.

Aus der Sicht des Oberamtmanns des Seebezirks, Daniel Lehmann, sei nun abzuklären, welche neuen Rahmenbedingungen sich für die Gemeinden ergeben. «Sie brauchen Zeit, um sich auf die neue Situation einzustellen.» Ähnlich äussert sich auch Christa Bürgy-Schubnell, Präsidentin der OS Sense. «Wir sind vom Entscheid überrollt worden. Momentan heisst die Devise bei uns, kühlen Kopf zu bewahren, die Infos zu sammeln und abzuwarten.» Sie hoffe, dass die OS Sense in der von Siggen angekündigten Arbeitsgruppe Einsitz nehmen könne, um an einer Lösung mitzuwirken.

Unsicherheit

Eltern schickten Rechnung für Lager zurück

Die neue Regelung, dass Gemeinden den Eltern kulturelle und sportliche Aktivitäten der Grundschulen künftig nicht mehr in Rechnung stellen dürfen, kann in den Gemeinden Löcher ins knappe Budget reissen. Beispielsweise werden Murten und Kerzers mit ungeplanten Mehrausgaben konfrontiert.

Die Murtner Primarschüler der Klassen drei bis sechs waren von Ende Januar bis Anfang Februar im Skilager. Die Abrechnung nach ihrer Rückkehr ergab Kosten von rund 150  Franken pro Kind. Doch nicht mehr alle Eltern wollen die Kosten des Skilagers übernehmen. «15 bis 20 Eltern schickten uns die Rechnung zurück – mit einem Verweis auf das Urteil des Bundesgerichts», sagt der Murtner Gemeinderat Alexander Schroeter auf Anfrage. Die Eltern verlangen eine neue Rechnung mit einer Deckelung der Kosten bei 16 Franken pro Tag und Kind. «Wenn wir nur 16 Franken in Rechnung stellen können, haben wir schnell ein fünfstelliges Defizit», sagt Schroeter. «Allein die Hausmiete für das Skilager hat 30 000 Franken gekostet.»

OS Kerzers zahlt zurück

Kommende Woche werden die Achtklässler von Kerzers ins Winterlager fahren. Einige Eltern haben ihren finanziellen Anteil an dieser ausserschulischen Aktivität bereits bezahlt und erhalten diesen nun zurückvergütet, berichtet der «Anzeiger von Kerzers». Auch für Anlässe im Januar sollen die Eltern Geld zurückerhalten. Laut dem Gemeinderat Urs Hecht kann das Bundesgerichtsurteil für Kerzers Zusatzkosten in sechsstelliger Höhe bedeuten. In den meisten Anfragen, die ihn erreicht haben, würden Eltern das Bundesgerichtsurteil bedauern.

jmw

Rückblick

Eltern müssen nicht mehr bezahlen

Letzten Dezember hob das Bundesgericht in Lausanne zwei Regelungen im Thur­gauer Volksschulgesetz auf. Ein Vater hatte sich geweigert, für ausserschulische Aktivitäten zu bezahlen und recht bekommen. Die Regelungen hatten die Möglichkeit vorgesehen, von Eltern eine Kostenbeteiligung für schulische Pflichtveranstaltungen wie Schulreisen, Klassenlager, Sportlager, Projektwochen und kulturelle Anlässe der Kinder zu erheben. Der Entscheid gilt für alle Kantone. Die Freiburger Direktion für Erziehung, Kultur und Sport ­hat daraufhin alle Schulbehörden und Gemeinden informiert, dass die neue Regelung rückwirkend ab dem 29.  Dezember 2017 gilt. Lehrerverbände haben Befürchtungen geäussert, dass viele solcher Aktivitäten künftig wegfallen.

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