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Staatsrat bietet Hand zu Darlehen für Spitalanlagen

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Investitionen für Spitäler werden gemäss dem Krankenversicherungsgesetz von 2011 nicht mehr vom Staat getragen, sondern müssen in die leistungsbezogenen Pauschalen der Spitäler integriert sein. «Es ist illusorisch zu glauben, es werde möglich sein, die Investitionen auf diese Art und Weise zu finanzieren», schreiben die Grossräte Anne Meyer Loetscher (CVP, Estavayer) und Hubert Dafflon (CVP, Grolley) in einer Motion. Diese ist von 22  weiteren Grossräten mitunterzeichnet. Sie wollen deshalb mit ihrer Motion dem Staat die Möglichkeit geben, die Garantie für Darlehen der öffentlichen Einrichtungen zu übernehmen.

In seiner Antwort empfiehlt der Staatsrat nun, die Motion anzunehmen. Bereits bei früheren Vorstössen habe er seinen Willen bekundet, insbesondere den Bau eines neuen Gebäudes des Freiburger Spitals finanziell zu unterstützen. Ein Neubau sei unumgänglich, hält der Staatsrat fest. Im bestehenden Gesetz über die Finanzierung der Spitäler und Geburtshäuser seien solche Garantien für Anleihen zwar ausgeschlossen, doch die Realität seit Inkrafttreten der Spitalfinanzierung habe gezeigt, dass die Produktionskosten des HFR über den Tarifen der Krankenversicherer liegen. Die Schwierigkeit für Spitäler, ihre Investitionen zu finanzieren, dürfte noch zunehmen.

uh

 

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