Die Kantonsregierung unterstützt das Geldspielgesetz, über das am 10. Juni abgestimmt wird. Dies teilt sie in einem Communiqué mit. Das Gesetz entspreche den Vorgaben der Verfassung, wonach die Reingewinne aus Geldspielen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden müssen, heisst es. Diese Voraussetzung schliesse faktisch private Anbieter aus dem Ausland aus, welche ihr Spielangebot zu rein lukrativen Zwecken betreiben würden. «Mit diesem Gesetz können nicht nur der Schutz der Bevölkerung, sondern auch die Präventivmassnahmen gegen exzessives Spiel sowie die Behandlungsmöglichkeiten für spielsüchtige Personen verstärkt werden», hält der Staatsrat fest. Dafür seien Massnahmen zur Sperrung des Zugangs zu illegalen Websites notwendig.
jcg