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Staatsrat will keine Wiederwahl der Richter

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Mit der neuen Kantonsverfassung hat Freiburg im Jahr 2004 die Wiederwahl der Richterinnen und Richter und der Mitglieder der Staatsanwaltschaft abgeschafft. Sie werden einmal auf unbestimmte Zeit gewählt. Die Idee dahinter: So wird ihre Unabhängigkeit gewährleistet. Denn Wahlen können das Risiko, dass Druck auf die Staatsanwältinnen und Richter ausgeübt wird, erhöhen.

SVP-Grossrat Ruedi Schläfli (Posieux) ist von diesem Prinzip nicht überzeugt. In einer Anfrage an den Staatsrat kritisierte er, dass mit dem jetzigen System «Magistratspersonen, die nicht zufriedenstellen», nicht durch kompetentere Personen ersetzt werden könnten. Und er fragte, ob die Aussicht auf eine Wiederwahl nicht Anreiz wäre, «die Arbeit in ausreichender Qualität und Quantität zu leisten».

Der Justizrat kontrolliert

Der Staatsrat betont nun in seiner Antwort, dass die Magistratinnen und Magistraten nicht einfach machen können, was sie wollen, sondern sehr wohl kontrolliert werden. Die richterliche Gewalt und die Staatsanwaltschaft stünden unter der Administrativ- und Disziplinaraufsicht des Justizrates. «Seine Hauptaufgabe besteht darin, zu kontrollieren, ob die Richterinnen und Richter den ihnen erteilten Auftrag erfüllen, und gegebenenfalls mit Richtlinien einzugreifen oder Sanktionen anzuordnen.» Zudem führe der Justizrat bei den Magistratspersonen jährlich Kontrollen durch.

Die Richterinnen und Richter müssten bei den Inspektionen auch allfällige Rückstände bei der Fallbearbeitung erklären. Würden Rückstände festgestellt, verfolge der Justizrat die weitere Entwicklung sehr genau und setze klare Ziele. Und wenn nötig werde ein Administrativ- oder Disziplinarverfahren eröffnet. Es seien denn auch bereits gegen mehrere Richterinnen und Richter Disziplinarverfahren eröffnet worden, von denen einige zu Sanktionen geführt hätten. «Die Inspektionen der Kontrollbehörde haben also unbestreitbar eine präventive Wirkung», schreibt der Staatsrat.

«Muss nicht zufriedenstellen»

Die Kantonsregierung hält aber auch fest: «Die Magistratsperson muss weder ihre Wahlbehörde noch die rechtsuchende Person zufriedenstellen.» Das komme auch selten vor: Wer vor Gericht stehe, sei mit dem Urteil selten einverstanden – ob die Person nun unterliege oder recht bekomme.

Der Staatsrat lehnt also die Einführung der Wiederwahl für Richterinnen und Staatsanwälte ab. Er kann sich aber vorstellen, dass die Laienrichterinnen, die stellvertretenden Kantonsrichter und die Mitglieder der verschiedenen Rekurskommissionen nur für eine gewisse Periode gewählt werden. «Das würde einen gewissen Turnus und damit eine bessere Vertretung der Bevölkerung in der Gerichtsverwaltung sicherstellen.»

Schläfli denkt an Initiative

Ruedi Schläfli ist von der Antwort nicht überrascht, aber auch nicht zufrieden damit. Er will sie nun mit seiner Partei analysieren. «Ich überlege mir auch, ob wir eine Initiative starten sollen. Es wäre doch interessant, zu sehen, was das Volk dazu sagt.»

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