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Staatsrat zeigt, wie er die Steuern um 31 Millionen senken will

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Im Rahmen der Budgetdebatte 2020 im Grossen Rat hat Finanzdirektor Georges Godel (CVP) kürzlich eine Steuersenkung für natürliche Personen in der Höhe von rund 31 Millionen Franken angekündigt (die FN berichteten), allerdings ohne im Detail darauf einzugehen, wie sich der entsprechende Massnahmenmix zusammensetzt. Dies holt die Kantonsregierung nun in der gemeinsamen Beantwortung dreier Motionen nach, die in der Dezembersession vom Kantonsparlament behandelt werden sollen.

Die 30,4  Millionen Franken setzen sich nun gemäss der staatsrätlichen Antwort aus vier Faktoren zusammen: Eine Motion von Alt-Grossrat Emanuel Waeber (SVP, St. Antoni) und Grossrat Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) forderte eine Senkung des kantonalen Einkommenssteuerfusses um zwei Prozent, was 16  Millionen Franken ergibt. Der in derselben Motion sowie in einer Motion von Claude Brodard (FDP, Le Mouret) und Nadine Gobet (FDP, Bulle) geforderte Abzug für alleinstehende Steuerpflichtige in bescheidenen Verhältnissen ergibt Kosten von 3,3 Millionen für den Kanton. Der in der freisinnigen Motion geforderte höhere Abzug der Kosten für Kinderbetreuung durch Dritte macht 300 000 bis 500 000 Franken aus, die Wiederzulassung von um 15  Prozent höheren Abzügen für Krankenkassenprämien, die in einer Motion von Hubert Dafflon (CVP, Grolley) und Francine Defferrard (CVP, Villars-sur-Glâne) gefordert wurde, 10,8  Millionen Franken. Dazu kommen laut Staatsrat noch die Beträge für die Umsetzung einer Motion der Alt-Grossräte Markus Bapst (CVP, Düdingen) und Thomas Rauber (CVP, Tafers), wonach der Vermögenssteuertarif geändert und die Besteuerung nicht börsenkotierter Wertschriften gelockert werden sollen. Die Kantonsregierung «geht davon aus, damit dem Anliegen der verschiedenen Motionäre, die natürlichen Personen aus dem Mittelstand steuerlich insgesamt zu entlasten, zu entsprechen», wie sie schreibt. Da allerdings in allen drei Motionen noch weitere Massnahmen gefordert wurden, schlägt der Staatsrat vor, sie alle drei entsprechend aufzuteilen. Sollte der Grosse Rat dem nicht zustimmen, würde der Staatsrat die Motionen zur Abweisung empfehlen. Denn namentlich bei einer Aufhebung der Eigenmietwerterhöhung und einer geringen Besteuerung der Kapitalleistungen aus Vorsorge sieht er keinen Handlungsbedarf.

Vermögenssteuerfuss bleibt

Beim Einkommenssteuerfuss befürwortet die Kantonsregierung eine Senkung auf 98  Prozent für die Einkommenssteuer 2021. Den Vermögenssteuerfuss will sie hingegen nicht anpassen. Zum Abzug für Alleinstehende hält der Staatsrat fest, dass dieser degressive Abzug gegenwärtig viel weniger hoch als für die anderen Kategorien von Steuerpflichtigen sei, was eine Anpassung rechtfertige. Er schlägt vor, die Obergrenze für diesen Abzug von 24 000 auf 39 000 Franken und für Einkommen von unter 12 000 Franken von 2500 auf 4000 Franken zu erhöhen.

Eine Erhöhung des Maximalabzugs für Kinderbetreuung von 6000 auf 8000 Franken könnte gemäss dem Staatsrat dazu führen, dass mehr Frauen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ihren Beschäftigungsgrad erhöhen könnten. «Der Staatsrat ist dem gegenüber sehr aufgeschlossen», wie er schreibt. Die Abzüge für Krankenkassenprämien sollen gemäss dem Willen der Kantonsregierung für Erwachsene von 4380 auf 4810 Franken erhöht werden, für Jugendliche von 4040 auf 4310 Franken und für Kinder von 1040 auf 1140 Franken.

Vorstoss

Staatsrat sagt Nein zu SP-Motion

Die beiden sozial­demokratischen Grossräte Pierre Mauron (Riaz) und Benoît Piller (Avry-sur-Matran) fordern in einer Motion eine flachere Steuersatzprogression für die Kantonssteuer der natürlichen Personen mit einem Einkommen zwischen 50 000 und 150 000 Franken. Der Staatsrat empfiehlt dem Grossen Rat diesen Vorstoss allerdings zur Ablehnung. Denn seine Umsetzung «hätte massive Steuerausfälle zur Folge, die von den verhältnismässig wenigen vermögenden Steuerpflichtigen nicht wettgemacht werden könnten», wie die Kantonsregierung in ihrer Antwort schreibt.

jcg

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