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Stadt bestreitet Pila-Verursacheranteil vor Gericht

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Die kantonale Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion (RUBD) hat mit einer Verfügung entschieden, welche Partei sich zu welchem Teil an der Sanierung der ehemaligen Deponie La Pila beteiligen muss. Wie sie in einem Communiqué schreibt, legte sie die Anteile für jeden sogenannten Störer fest (siehe Kasten) und errechnete daraufhin die Beträge, die jeder der Verursacher für die bis Ende 2019 entstandenen Kosten – 21 Millionen Franken – schuldet. Nach Abschluss der Sanierung werde eine Schlussabrechnung erstellt, für welche die gleichen Anteile gelten sollen.

Wie die Direktion schreibt, hätten zu Beginn dieses Jahres Verhandlungen begonnen mit dem Ziel, eine Vereinbarung mit den Parteien zur Übernahme der Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung der Deponie zu erreichen. Diese Verhandlungen seien aber nicht erfolgreich gewesen, weshalb die Direktion das Verfahren beendete und die Verursacheranteile per Verfügung festlegte.

Als Verursacher sind der Kanton Freiburg, die Stadt Freiburg, die Firma CFR Properties und unbekannte Abfallablagerer identifiziert.

Gegen diese Verfügung hat die Stadt Freiburg bereits Beschwerde beim Kantonsgericht eingereicht, wie Syndic Thierry Steiert (SP) gegenüber den FN sagte. «Es geht darum, unser Interesse wahrzunehmen», sagte er. So sei die Stadt insbesondere der Meinung, ihr Anteil sei mit 45 Prozent zu hoch angesetzt, weil sie die Rolle als Betreiberin der Deponie auf Ersuchen des Kantons wahrgenommen habe. Demgegenüber erachtet die Stadt die Verantwortung des Drittverursachers als zu wenig berücksichtigt, so der Syndic.

Die Firma CFR Properties ihrerseits hatte ihre Verantwortung als Nachfolgefirma der Condensateurs Fribourg SA bereits einmal vor Gericht bestritten. Das Kantonsgericht auferlegte ihr aber einen Anteil von 25,5 Millionen Franken als Finanzgarantie. Das Bundesgericht entschied im März 2020, dass die Firma vorerst nur eine Garantie von 500 000 Franken leisten müsse.

Auch unbekannte Verursacher

Dass seine Direktion die Verursacheranteile nun in einer Verfügung festlegen muss, liege in der Natur der Sache, wenn die Verhandlungspositionen so weit auseinander liegen, meinte Staatsrat Jean-François Steiert (SP) gegenüber den FN. Der Kanton befindet sich in einer Doppelrolle: So tritt die RUBD als Regulatorin auf, während die Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft als Verursacherin dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit beantragen werde.

Die im Oktober festgesetzten Verursacheranteile stützten sich auf das kantonale Umweltschutzgesetz und auf Bundesrecht, so Steiert. Man habe sich aber nicht auf einen standardisierten Prozess stützen können. Die RUBD habe auch den Verteilschlüssel anderer Deponien wie Kölliken studiert, aber die Geschichte und Situation seien dort eine andere.

Als Verursacherin sei die Firma CFR Properties «evident». Es gebe aber auch andere Abfallablagerer, deren Namen zwar zirkulierten, für die aber noch keine soliden Belege vorlägen, so Staatsrat Steiert.

Zahlen und Fakten

Ein Aufteilen der Verantwortung

Die Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion hat die Anteile zur Sanierung der Deponie La Pila so festgelegt: Stadt Freiburg als Betreiberin der Deponie 45 Prozent; CFR Properties als Abfallablagerer 25 Prozent; unbekannte Abfallablagerer 5 Prozent; der Staat Freiburg für seine ungenügende Überwachung der Deponie 10 Prozent, als Bereitsteller des Grundstücks 5 Prozent und als Inhaber des Grundstücks 10 Prozent.

uh

 

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