Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Steilpass für die Freiburger Unternehmen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

«Wir müssen versuchen, eine Mehrheit der Bürger von unserem Projekt zu überzeugen.» Dies sagte Finanzdirektor Georges Godel (CVP) gestern bei der Debatte zum kantonalen Projekt einer Steuerreform für die Unternehmen. Er erinnerte daran, dass das Schweizer Stimmvolk die Unternehmenssteuerreform  III im Februar 2017 abgelehnt hatte, die Freiburger gar mit 63  Prozent.

Die Weichen sind nun gestellt. Der Grosse Rat hat die Umsetzung der kantonalen Steuerreform mit 62 gegen zwölf Stimmen bei 18 Enthaltungen genehmigt. Sie soll 2020 in Kraft treten. Das Parlament hat das Projekt in seiner Gesamtheit so gutgeheissen, wie es der Staatsrat beantragt hatte. Godel hatte noch gewarnt, die «rote Linie» nicht zu überschreiten. Er konterte dabei vor allem eine Dividendenbesteuerung von 60  Prozent, wie sie die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission vorgeschlagen hatte: «Es könnte der eine Schritt zu viel sein.»

Das Parlament stimmte aber mit 49 gegen 46 Stimmen für eine Besteuerung von 70  Prozent, wie es der Staatsrat verlangt hatte (siehe Kasten).

Referendum in der Schwebe

Der Grosse Rat hat damit der Linken, die im Vorfeld ein Referendum angekündigt hatte, den Wind aus den Segeln genommen. Die SP-Fraktion hatte verlauten lassen, sie würde ein Referendum unterstützen, wenn die Steuerreform über den staatsrätlichen Vorschlag hinaus verschärft würde. Dies ist nun nicht der Fall. SP-Präsident Benoît Piller (Avry-sur-Matran) sagte den FN, der Vorstand werde innerhalb der zehntägigen Frist entscheiden, ob die Partei ein Referendum doch unterstützen werde.

Mit dem gestrigen Entscheid hat das Parlament eine Steuerreform angenommen, die im Wesentlichen folgende Punkte enthält: die Aufhebung des Spezialstatus für Holding- und Domizilgesellschaften, einen Steuersatz auf Firmengewinnen von durchschnittlich 13,72  Prozent, die Senkung der Kapitalsteuer auf 0,1  Prozent, Steuerabzüge auf Patenterträgen sowie Forschungs- und Entwicklungskosten, eine Beschränkung der Abzüge bei 20  Prozent, eine Dividendenbesteuerung von 70  Prozent sowie soziale Ausgleichsmassnahmen von 30,8  Millionen Franken. Darüber hinaus werden Gemeinden und Kirchen für ihre Steuerausfälle über sieben Jahre mit 83  Millionen Franken entschädigt (siehe unten).

Dieses Paket korrigiert einige Punkte, die 2017 für das Scheitern der nationalen Unternehmenssteuerreform verantwortlich waren: Die Dividenden werden stärker besteuert, die Unternehmen zahlen mehr für soziale Massnahmen, und Ausfälle der Gemeinden werden besser abgefedert.

«Wie ein Uhrwerk»

Der Präsident der Finanz- und Geschäftsprüfungskommission, Claude Brodard (FDP, Le Mouret), hatte die Ausgangslage vor der Debatte so beschrieben: «Das Projekt ist technisch komplex und politisch emotionsgeladen. Der Links-rechts-Graben ist markant, aber wir müssen eine gesetzliche Lösung finden.» Staatsrat Godel sagte: «Wir haben ein ausgeglichenes System erarbeitet. Alle Firmen werden gleich behandelt, und Freiburg bleibt wettbewerbsfähig gegenüber anderen Kantonen.»

Auch Hubert Dafflon (CVP, Grolley) unterstrich das Gleichgewicht der Reform: «Es ist wie bei einem Uhrwerk: Alles ist aufeinander abgestimmt.» Nadine Gobet (FDP, Bulle) erinnerte daran, wie wichtig es sei, die Firmen mit Spezialstatus im Kanton zu behalten. «Diese 1800 Firmen generieren direkt und indirekt 8000 Stellen.»

Markus Bapst (CVP, Düdingen) machte sich für das Projekt stark, wie es der Staatsrat vorgelegt hatte. «Wir müssen eine Volksabstimmung gewinnen können.» Deshalb bekämpfte er eine Dividendenbesteuerung von weniger als 70  Prozent. Ein höherer Prozentsatz käme für ihn aber einer Doppelbesteuerung gleich. Nicht alle Grossräte erachteten die Vorlage als ausgewogen. «Ich sehe nicht, wo das Gleichgewicht sein soll», meinte SP-Präsident Piller. «Es bräuchte ein Gleichgewicht zwischen den Steuerausfällen und den Mehreinnahmen.» Erika Schnyder (SP, Vil­lars-­sur-­Glâne) war der Meinung, dass nicht alle Gemeinden gleich behandelt würden. «Mehrere Gemeinden werden gezwungen sein, ihre Steuern massiv zu erhöhen.»

Für Daniel Bürdel (CVP, Plaffeien) beruhen die Berechnungen auf einer statischen Sicht. Berücksichtige man die dynamische Entwicklung der Wirtschaft, seien die Ausfälle weniger hoch. Bruno Boschung (CVP, Wünnewil) ergänzte: «Wir senken Unternehmenssteuern und kompensieren sie, um erst einmal nicht zu verlieren und in Zukunft sogar zu profitieren.»

Steuersatz

Parlament hat die 13,72 Prozent Gewinnsteuern zementiert

Seit der Freiburger Staatsrat von einer kantonalen Unternehmenssteuerreform spricht, geht er von einem Steuersatz von 13,72  Prozent aus. Diesen Satz hat gestern der Grosse Rat zementiert. Mit 57 gegen 32 Stimmen setzte sich der staatsrätliche Vorschlag gegen einen Antrag von SVP-Grossrat Stéphane Peiry (Freiburg) durch, welcher eine weitere Senkung um 0,5  Prozentpunkte gefordert hatte. Die Linke ihrerseits hatte zuvor beantragt, den Steuersatz um zwei Prozentpunkte zu erhöhen. Dieser Vorschlag erreichte aber nur ein Drittel der Stimmen.

Beim Gewinnsteuersatz von 13,72  Prozent handelt es sich um einen kantonalen Durchschnittswert. Er setzt sich zusammen aus je einem Anteil für den Kanton, die Gemeinden, die Pfarreien und Kirchgemeinden sowie den Bund. Der Steuersatz ist also je nach Gemeinde unterschiedlich. Die 13,72  Prozent bedeuten eine Erhöhung für Firmen, die bisher vom Spezialstatus profitierten, und eine Senkung für jene Unternehmen, welche bisher 19,86  Prozent Gewinnsteuern zahlten. Mit 13,72  Prozent liegt Freiburg in Zukunft auf dem 16. Rang, wenn alle Kantone ihre Ankündigungen umsetzen. «Viele Kantone sind in einem ähnlichen Bereich wie wir», so Staatsrat Georges Godel (CVP).

Stéphane Peiry hatte seine Forderung nach einem noch tieferen Steuersatz damit begründet, dass so die Dividendenbesteuerung von 70  Prozent etwas kompensiert würde. Für Benoît Piller (SP, Avry) ist hingegen 16,38  Prozent jener Wert, bei dem sich Mehreinnahmen und Steuerausfälle decken würden. 13,72  Prozent sind für ihn «Steuerdumping.»

Bruno Marmier (Grüne, Villars-sur-Glâne) wies darauf hin, dass andere Faktoren wie eine aktive Bodenpolitik für Firmen ebenso wichtig sind wie der Steuersatz.

uh

Gemeindesteuern

Parlament und Regierung bewilligen Härtefallbeitrag

«Wie konnte der Staatsrat innert zwei Wochen 15  Millionen Franken finden?» Grossrat Gabriel Kolly (SVP, Corbières) wunderte sich gestern darüber, dass die Regierung nun bereit ist, 83  Millionen statt wie erst vorgesehen 67,2  Millionen Franken zur Deckung von Steuerausfällen bei Gemeinden sowie Kirchgemeinden und Pfarreien bereitzustellen.

Dass die Steuerreform vorerst zu Mindereinnahmen führen wird, ist unumstritten. Der Bund zahlt dazu den Kantonen einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer, und Freiburg hat entschieden, über sieben Jahre einen Teil davon auf die kommunale Ebene weiterzuleiten: je 8,5  Millionen Franken für die Gemeinden und 1,1  Millionen für die Kirchen.

Doch die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission forderte noch mehr. Für Gemeinden, die durch die Reform ausserordentlich betroffen sind, soll über zwei Jahre noch ein Härtefallbeitrag von je 7,86  Millionen Franken hinzukommen. Laut Finanzdirektor Georges Godel (CVP) unterstütze der Staatsrat diesen Antrag der Kommission. Der Grosse Rat stimmte einstimmig zu.

Wie Claude Brodard (FDP, Le Mouret) erklärte, liegt ein Härtefall vor, wenn der Verlust durch die Reform 1,5  Prozent der Gemeindeeinnahmen übersteigt. Um nicht steuergünstige Gemeinden zu bevorteilen, wurde mit einer durchschnittlichen Gemeindesteuer von 75  Prozent gerechnet. So werden gemäss Brodard rund ein Drittel der Gemeinden einen Härtefallbeitrag erhalten. «Dieser Betrag hilft, den Steuerschock abzudämpfen», sagte der Präsident des Gemeindeverbandes, Dominique Butty (CVP, Romont). Die 83  Millionen Franken unterliegen dem obligatorischen Finanzreferendum. Das Freiburger Stimmvolk wird wohl im Mai 2019 darüber abstimmen.

uh

Entscheidend für die Unternehmen ist die Planungssicherheit

Mit einer Gewinnsteuer von 13,72  Prozent liegt Freiburg auf dem 16. Platz schweizweit. Dies zumindest dann, wenn man den Absichtserklärungen der anderen Kantone Glauben schenkt. Der Kanton Freiburg mag mit diesem Satz bei den Unternehmen weiterhin nicht als Steueroase gelten. Doch er ist mit dem gestrigen Entscheid einer der ersten Kantone, die ihre Steuerreform festgelegt haben. Freiburg hat damit auch Vorsprung auf den Bund, der seine Hausaufgaben noch nicht gemacht hat. Und dieses Tempo ist für Unternehmen entscheidender als Prozentpunkte beim Steuersatz, den Dividenden oder den Abzügen. Unternehmer wollen Planungssicherheit: Dies haben sie gegenüber dem Staatsrat bei zahlreichen Gesprächen wiederholt betont. Deshalb ist es wichtig, dass der gestrige Entscheid des Grossen Rates nicht durch ein Referendum infrage gestellt wird. Sollte ein solches zustande kommen, gäbe es erst nach einer Volksabstimmung im November Gewissheit für die Wirtschaft. Das Volk kann dem Staatsrat und dem Grossen Rat vertrauen, dass es nicht übergangen wird. Den Vorbehalten, welche 2017 zum Scheitern der USR  III führten, hat die Steuerreform nämlich nun Rechnung getragen.

Dividendenbesteuerung

Eine knappe Mehrheit für den Mittelweg

Die Dividendenbesteuerung erwies sich als eigentliche Knacknuss der Freiburger Steuervorlage. Bisher werden die Dividenden der Freiburger Unternehmen zu 50  Prozent besteuert. Das heisst, 50  Prozent aus den Dividenden müssen als Einkommen deklariert werden. In seinem Projekt schlug der Staatsrat vor, diesen Satz auf 70  Prozent zu erhöhen. Die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission (FGK) hatte aber mit Stichentscheid des Präsidenten einer Festsetzung auf 60  Prozent zugestimmt. Keine Chance hatte eine Minderheit der Kommission mit dem Ziel einer Erhöhung auf 80  Prozent.

Die gleiche Debatte entbrannte gestern vor dem Plenum. Doch mit 49 gegen 46 Stimmen bei einer Enthaltung genehmigte der Grosse Rat den staatsrätlichen Vorschlag von 70  Prozent. Einen Satz von 80  Prozent lehnte der Rat mit 62 gegen 34 Stimmen ab.

Dank der Erhöhung sollte der Kanton in Zukunft jährlich sechs Millionen Franken mehr einnehmen. Laut dem FGK-Präsidenten Claude Brodard (FDP, Le Mouret) wäre Freiburg mit 70  Prozent eventuell im interkantonalen Vergleich nicht konkurrenzfähig. Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) prophezeite: «Mit 70  Prozent wird der Kanton nicht mehr Steuern einnehmen. Die Firmen werden dann einfach Boni statt Dividenden auszahlen.» Christa Mutter (Grüne, Freiburg) meinte jedoch: «Die 70  Prozent sind eine rote Linie, die nicht verhandelbar ist.»

Für Finanzdirektor Georges Godel (CVP) sind die 70  Prozent Dividendenbesteuerung entscheidend für die Akzeptanz der ganzen Vorlage. Dass sie Unternehmen abschrecken können, glaubt er nicht: «In vielen Gesprächen mit Unternehmern war die Dividendenbesteuerung gar nie ein Thema.»

uh

Meistgelesen

Mehr zum Thema