Wegen der Diskussionen um die neue Mobilfunktechnologie 5G hatte der Kanton Freiburg im Juni entschieden, dass sämtliche Gesuche für 5G-Antennen künftig im Amtsblatt publiziert werden müssen. Zuvor konnten Telekomanbieter die Umrüstung von bestehenden Antennen auf die neue Technologie in einem vereinfachten Verfahren bewilligen lassen.
«Viel aufwendiger»
«Ohne dieses Verfahren ist die Eingabe kleiner Änderungen viel aufwendiger, und es dauert bis zu einem Entscheid deutlich länger», schreibt Swisscom-Mediensprecherin Annina Merk auf Anfrage der FN. Deshalb hätten alle Prozesse angepasst werden müssen. Die Swisscom habe darum entschieden, vorerst keine kleineren Änderungen, sogenannte Bagatelländerungen, am Freiburger Netz mehr vorzunehmen. Die Mediensprecherin bestätigte eine entsprechende Information von Radio Freiburg.
Nicht nur die Umrüstung auf 5G sei vom Stopp betroffen, sondern alle kleineren Änderungen von Mobilfunkantennen. Dies führe dazu, dass sich der Netzausbau im Kanton verzögere. Nicht betroffen sind hingegen neue Antennen – die Gesuche dafür mussten schon vor dem Entscheid des Kantons zu 5G im Amtsblatt publiziert werden.
Die Swisscom hatte Mitte Juli ein Gesuch für die Umrüstung auf 5G einer Mobilfunkantenne in Ueberstorf sowie für Änderungen einer Antenne in Tafers im Amtsblatt publiziert. Zu diesen beiden Verfahren konnte die Swisscom bis Redaktionsschluss allerdings keine Auskunft geben.
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