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Transparenz auf kantonaler Ebene

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«Wir haben einen sehr ausgewogenen Vorschlag vor uns, der sowohl dem Volkswillen als auch dem Pragmatismus Rechnung trägt», sagt Staatsrat Didier Castella (FDP). Die Rede ist vom Vorentwurf des Gesetzes über die Politik­finanzierung, der sich bis zum 4.  Dezember in der Vernehmlassung befindet und gestern im Saal des Jugendrats in Freiburg den Medien präsentiert wurde.

Die Redaktion dieses Gesetzestextes sei sehr aufwendig gewesen, so Castella. Denn es galt, viele Detailfragen zu klären, auf die der 2018 angenommene Verfassungstext keine oder nur ungenaue Antworten gibt. So soll die Transparenz nur für kantonale, nicht aber für eidgenössische Abstimmungen gelten, ausserdem für Wahlen in den Staatsrat, den Grossen Rat, den Nationalrat, den Ständerat und das Oberamt – nicht aber für Gemeindewahlen. «Hier gilt es, die Gemeindeautonomie zu respektieren», sagte Castella dazu. Ebenfalls nicht tangiert sind Personen, die nicht direkt vom Volk gewählt werden, wie etwa die vom Grossen Rat gewählten Richterinnen und Richter.

Der Gesetzestext unterscheidet im Weiteren zwischen Parteien und weiteren Organisationen. Während die Parteien verpflichtet werden, ihre Jahresrechnungen zu veröffentlichen, haben andere Organisationen nur die Budgets und Rechnungen im Zusammenhang mit politischen Kampagnen zu publizieren. Kampagnenbudgets müssen bis sechs Wochen vor dem jeweiligen Urnengang publik gemacht werden, Schlussabrechnungen spätestens sechs Monate nach dem Urnengang, Jahresrechnung bis Ende Juni des folgenden Jahres. Anonyme Spenden werden jeweils dem Betrag für die allgemeinen Wahlkampfkosten der nächsten Gesamterneuerungswahl hinzu­gefügt.

Untergrenze für Spenden

Bei den Einkommen von Politikerinnen und Politikern sind nur jene Einkommensanteile transparent zu machen, die in Verbindung mit Interessen­bindungen erzielt werden.

Ein heikler Punkt sind die Grenzwerte. Kampagnenbudgets und -rechnungen sind erst ab 10 000 Franken zu veröffentlichen, Spenden ab 5000 Franken. «Auch hier haben wir einen pragmatischen Ansatz gewählt», so Castella. Dass die Initianten (siehe Kasten) sich keine Untergrenze für Spenden von juristischen Personen gewünscht hätten, stellt das Staatsratsmitglied in Abrede. «Im Verfassungstext steht nichts davon», sagt er. Publiziert werden sollen all diese Daten auf der Internetseite des Staats in elektronischer, auf Wunsch auch in Papierform. Überprüft werden sie durch Stichkontrollen oder auf spontane Meldung hin. Wer die Überprüfungen vornimmt, bleibt noch zu bestimmen; vorgesehen dafür ist die Staatskanzlei. Die Umsetzung dieses neuen Gesetzes soll laut der Staatskanzlerin Danielle Ga­gnaux-Morel zwischen 200 000 und 250 000 Franken pro Jahr kosten.

Hintergrund

In drei Kantonen bereits umgesetzt

Der Gesetzesentwurf über die Politikfinanzierung geht auf die Transparenz-Initiative der Juso zurück. Im März 2018 nahm sie das Freiburger Stimmvolk mit 68 Prozent Ja-Stimmen an. Eine Verpflichtung zur Transparenz bei der Parteienfinanzierung kennen die Kantone Genf, Tessin und Neuenburg. Schwyz ist dabei, Ausführungsbestimmungen für einen neuen Verfassungsartikel auszuarbeiten. Auf Bundesebene hat sich die staatspolitische Kommission des Nationalrats diesen Februar für einen indirekten Gegenvorschlag zur 2017 eingereichten Transparenz-Initiative ausgesprochen. Die staatspolitische Kommission des Ständerats hat im Mai eine Änderung des Bundesgesetzes in die Vernehmlassung gegeben.

Reaktionen

«Transparenz wirkt vertrauensfördernd»

Den Anstoss zum Gesetz über die Politikfinanzierung lieferten die Jungen Sozialdemokraten (Juso). Deren Co-Präsident Léo Tinguely zeigte sich auf Anfrage hin nur bedingt zufrieden mit dem nun vorliegenden Entwurf. «Dies ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung und bezeugt den Willen zur Veränderung seitens der Kantonsregierung», sagte er. «Damit, dass juristische Personen ihre Spenden erst ab 5000 Franken deklarieren müssen, sind wir aber gar nicht zufrieden.» Die Juso werde in der Vernehmlassung entsprechend darauf reagieren.

«Gefahren Rechnung tragen»

«Dieser Entwurf setzt die wesentlichen Elemente der Verfassungsbestimmung um», sagte seinerseits Martin Hilti, Geschäftsführer von Transparency International Schweiz. «Es wäre allerdings wichtig, dass das Gesetz möglichen Umgehungsgefahren noch besser Rechnung trägt.» Insbe­sondere sei sicherzustellen, dass bei juristischen Personen und «anderen Rechtskonstrukten» der tatsächliche wirtschaftliche Geldgeber identifiziert werde.

Denn Transparenz sei grundsätzlich ein zentrales Instrument, um Korruption und andere illegale Machenschaften aufzudecken. «Gleichzeitig wirkt sie vertrauensfördernd», so Hilti. Sie sei damit unabdingbar und ein fester Bestandteil einer modernen Demokratie. Umso stossender sei es, dass auf Bundesebene noch keine Lösung gefunden worden sei.

 

 

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