Die Planungs- und Geomatikaufgaben des Trink- und Badewasserinspektorats stehen seit einem Jahr nicht mehr unter der Oberaufsicht des Amts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, sondern unter der Ägide des Amts für Umwelt.
Dies bedingt auch eine Änderung des Trinkwassergesetzes, welche der Staatsrat nun dem Grossen Rat vorschlägt. Gleichzeitig wird das Gesetz an die verschiedenen Veränderungen angepasst, die seit seinem Inkrafttreten erfolgt sind. Laut der staatsrätlichen Botschaft handelt es sich dabei vor allem um das neue Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände.
Die Änderungen sind eher organisatorischer Natur. So soll etwa der Plan der Trinkwasser-Infrastrukturen neu von der Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion und nicht mehr von der Direktion der Institutionen genehmigt werden. Das Trinkwassergesetz muss aber auch der neuen Gesetzgebung über den Finanzhaushalt der Gemeinden angepasst werden. So muss im Bereich des Trinkwassers zuerst der Aufwand finanziert werden, erst danach kommen die Kosten des Werterhalts.
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