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Umdenken bei den Erdwärmesonden

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Eine neue Zulässigkeitskarte von Erdwärmesonden hatte vor einem Jahr im Kanton Freiburg für Aufregung gesorgt. Die Karte teilt das Kantonsgebiet in drei Zonen ein, in denen Erdwärmesonden zulässig, von einer Voranfrage abhängig oder nicht erlaubt sind. So waren auf 20 Prozent der Bauzonenflächen Erdwärmesonden aufgrund des Grundwasserschutzes plötzlich ganz verboten: Besonders der Sense- und der Greyerzbezirk sind gemäss der Karte davon betroffen (siehe Kasten).

Gegen diese strenge Auslegung der Karte durch das kantonale Amt für Umwelt regte sich Widerstand: Rund 40 Freiburger Grossräte forderten in einem Auftrag an den Staatsrat eine flexiblere Handhabung (die FN berichteten).

Arbeitsgruppe kommt

Nun zeigt sich der Staatsrat bereit, die Bewilligungspraxis für Erdsonden neu prüfen zu lassen. In seiner Antwort schlägt er dem Grossen Rat vor, den Auftrag für erheblich zu erklären. Der Staatsrat erklärt sich bereit, die Zulässigkeit von Erdwärmesonden gestützt auf neuste Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen. Wie von den Verfassern des Auftrags verlangt, ist der Staatsrat gewillt, eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe mit Vertretern des Staats, des privaten Sektors, der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft zu bilden. Diese Arbeitsgruppe werde den Auftrag haben, die Karte und die Bewilligungspraxis zu prüfen und wo nötig anzupassen.

Ausnahmen möglich

Bis diese Arbeitsgruppe Vorschläge unterbreitet und allfällige Änderungen wirksam werden, schlägt der Staatsrat eine Übergangslösung vor. Diese Richtlinien sehen vor, dass Ausnahmebewilligungen in den Sektoren, in welchen Erdwärmesonden jetzt verboten sind, möglich sind. Solche Ausnahmen können bewilligt werden, wenn vorgängig die lokalen Gegebenheiten durch eine technische Studie erfasst und analysiert werden.

Wie der Staatsrat präzisiert, sollen diese lokalen Studien den Boden nicht wie die Karte zweidimensional, sondern dreidimensional erfassen. Auch könnten Bohrungen erlaubt werden, wenn ein Sicherheitsabstand zwischen der maximalen Bohrtiefe und dem höchsten Grundwasserspiegel oder einem Grundwasserleiter eingehalten wird.

Sollte der Grosse Rat die vorgeschlagene zeitliche Staffelung nicht akzeptieren, so empfiehlt der Staatsrat, den Auftrag gänzlich abzulehnen.

In seiner Antwort berücksichtigt der Staatsrat sowohl Argumente der Verfasser des Auftrags als auch der zuständigen Fachstellen. So anerkennt er, dass angesichts des energiepolitischen Umfelds mit der Energiestrategie 2050 die Nutzung von Erdwärme im Vergleich zu anderen Lösungen zahlreiche Vorteile biete. Allerdings dürften die Erdwärmesonden Grundwasservorkommen nicht gefährden, heisst es in der Botschaft. Diese stellten eine lebenswichtige Ressource dar, die es langfristig zu schützen gelte.

Die Kritiker der jetzigen Bewilligungspraxis hatten ein privates Gutachten in Auftrag gegeben. Dessen Autor betonte darin, dass es in den letzten rund 30 Jahren in der Schweiz zu keiner Grundwasser-Verschmutzung wegen Erdwärmesonden gekommen sei. Dem widerspricht der Staatsrat: «Im Kanton gab es bereits mehrere schwerwiegende Fälle, welche Trinkwasserfassungen gefährdeten.» Die Gefahr gehe von Bohrarbeiten und der Verfüllung aus. Wie der Staatsrat schreibt, haben die Volkswirtschafts- sowie die Raumplanungs-, Bau- und Umweltdirektion die Zulässigkeitskarte den Bundesämtern für Umwelt und Energie vorgelegt. Diese hätten schriftlich bestätigt, dass die Karte einschlägigem Recht entspreche.

«Ziel erreicht»

«Ziel erreicht», lautet das Fazit von Grossrat Markus Bapst (CVP, Düdingen), der den Auftrag mit eingereicht hatte. «Was wir vom Staatsrat wollten, haben wir erhalten. Eine Übergangslösung und dann die Karte anpassen – das finde ich die richtige Lösung.»

Bapst ist sich bewusst, dass die Antwort des Staatsrats noch nicht definitiv eine flexiblere Bewilligungspraxis darstellt. «Die Regierung hat sich ein Hintertürchen offen gelassen, indem sie auf neue Abklärungen und Berechnungen verweist.» Auch interpretiert Bapst die Karte etwas anders als der Staatsrat. Während dieser schreibt, in 78 Prozent der Bauzonen seien die Sonden weiter zugelassen, erkennt Bapst eine restriktivere Auslegung.» Er erwartet dennoch, dass das Parlament den Vorschlag im Sinne des Staatsrats annehmen wird. «Materiell gibt es nicht viel zu rütteln: Der Bericht ist vollständig.

Zulässigkeitskarte

«Verbote nicht ausreichend begründet»

Die Freiburger Zulässigkeitskarte, die das kantonale Amt für Umwelt im Oktober 2015 herausgegeben hat, unterscheidet drei Zonen. Die rote Zone bedeutet: Erdwärmesonden sind verboten in Grundwasserschutzzonen, bei Grundwasserleitern mit über 200 l/min, Karst-Einzugsgebieten ergiebiger Quellen oder geringer Tiefe. Im gelben Bereich sind Voranfragen obligatorisch, wenn der Grundwasserleiter zwischen 50 und 200 l/min liefert. Nur in der grünen Zone sind Erdsonden ohne besondere Auflagen zulässig. Die rote Zone deckt rund 20 Prozent der Freiburger Zonen ab, der gelbe weitere 8 Prozent. Betroffen ist hauptsächlich Voralpengebiet. In Deutschfreiburg handelt es sich um Bauzonen über Grundwasservorkommen, welche die Stadt Freiburg speisen (St. Ursen, Brünisried, Zumholz), um die Region Plaffeien mit einem Grundwassergebiet unter Druck und die Regionen Düdingen und Kerzers mit ihren Grundwasservorkommen (map.geo.fr.ch).

Die Verfasser des parlamentarischen Auftrags kritisierten, die Karte beschränke sich nicht auf unterirdische Gewässer, die der Trinkwasserversorgung dienen. Der angewandte Massstab der Karte sei nicht fein genug und berücksichtige lokale Gegebenheit zu wenig. Wie es im Auftrag hiess, resultierten administrative Verbote, die nicht ausreichend begründet seien. Die Gefahr einer Verschmutzung würde vom Kanton massiv überschätzt. Als Reaktion auf diese Praxis haben Fachleute im Sensebezirk eine bewilligungsfreie Alternative entwickelt: Energiekörbe (die FN berichteten).

uh

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