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Volk wird bei der Steuerreform mitreden

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Der Zeitplan für die kantonale Reform der Unternehmenssteuern ist sportlich. Der Staatsrat sieht vor, dass diese per 2020 in Kraft tritt. Er hat gestern dem Grossen Rat zwei Dossiers übergeben: den Entwurf des Gesetzes über die Umsetzung der Steuerreform sowie den Entwurf des Dekrets über die finanziellen Übergangsbeiträge des Staates für die Gemeinden, Pfarreien und Kirchgemeinden.

«Der Grosse Rat wird sich vermutlich im Dezember damit auseinandersetzen», sagte Finanzdirektor Georges Godel (CVP) gestern an einer Medienkonferenz. «Die Steuerreform ist eines der Schlüsseldossiers für den Staatsrat.»

Drei Urnengänge möglich

Zur kantonalen Steuerreform werden die Bürger ganz sicher an die Urne gerufen. «Für die Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Gemeinden und Pfarreien ist eine Volksabstimmung obligatorisch», sagte Volkswirtschaftsdirektor Olivier Curty (CVP). Der Kanton sieht nämlich vor, während einer Übergangsfrist von sieben Jahren Gemeinden und Pfarreien zwischen 9,6 und 15 Millionen Franken im Jahr für ihre Steuerausfälle zu entschädigen. Das Total übersteigt den Wert, ab dem die Abstimmung notwendig wird.

Möglicherweise könnte es aber auch eine Volksabstimmung über das Gesetz zur Steuerreform geben. Dann nämlich, wenn, wie von linker Seite angekündigt, das Referendum zustande kommt. Godel erwähnte die Möglichkeit, dass in diesem Fall beide Abstimmungen gemeinsam erfolgen könnten.

Unabhängig davon werden sich die Stimmbürger wohl aber auch in einer nationalen Volksabstimmung zur Steuerreform des Bundes äussern. Auf dieser Ebene ist vorgesehen, die Steuerreform – die bis vor kurzem noch Steuervorlage 17 hiess – mit der Finanzierung der AHV zu verknüpfen (die FN berichteten).

Kantonale Vorlage unverändert

Das Projekt, das die Kantonsregierung nun dem Parlament unterbreitet, entspricht exakt dem, das er bereits am 2. Juli präsentiert hatte (die FN berichteten). In der Vernehmlassung habe es Kritikpunkte von links und von rechts gegeben, sagte Staatsrat Jean-François Steiert (SP). «So haben wir auf der Suche nach einem Gleichgewicht die Vorlage unverändert beibehalten.»

Die Steuerreform sieht im Wesentlichen vor, den Spezialstatus für Holdinggesellschaften abzuschaffen. Gleichzeitig fällt der durchschnittliche Gewinnsteuersatz von 19,86 auf 13,72 Prozent. Auch die Kapitalsteuer sinkt von 0,16 auf 0,1 Prozent. Firmen sollen neue Möglichkeiten für Steuerabzüge erhalten. Aufwände für Forschung und Entwicklung sind zu 150 Prozent und Erträge aus Patenten zu 90 Prozent abziehbar. Jedoch beträgt der gesamte Steuerabzug maximal 20 Prozent. Das heisst, dass mindestens 80 Prozent des Firmengewinns besteuert wird.

Dividenden als Zankapfel

Künftig möchte der Staatsrat Dividenden zu 70 Prozent besteuern. Bisher lag dieser Wert bei 50 Prozent. Gleichzeitig sieht die Reform Sozialmassnahmen zugunsten der Bevölkerung in der Höhe von 30,8 Millionen Franken vor. Dazu trägt die Wirtschaft mit 22 Millionen Franken bei. Damit werden höhere Familienzulagen, Kinderkrippen, arbeitsmarktliche Integration, Massnahmen für die Berufsbildung und höhere Verbilligungen auf Krankenkassenprämien finanziert.

Gemäss Georges Godel sollen die sozialen Massnahmen und die höhere Dividendenbesteuerung die Vorlage vor dem Freiburger Stimmvolk mehrheitsfähig machen. «Wir wissen, dass die Teilbesteuerung der Dividenden heiss debattiert werden wird. Sie wird von Arbeitgeberseite abgelehnt.»

Zahlen und Fakten

50 Millionen Franken weniger Steuern

Der Staatsrat erwartet, dass durch die Senkung des Steuersatzes 49,8 Millionen Franken weniger in die Staatskasse fliessen. Dafür gewährt der Bund einen Ausgleich von jährlich 27 Millionen Franken. Netto beträgt der Verlust 22,8 Millionen Franken. Mit den Kompensationen für Gemeinden und Sozialmassnahmen betragen die Verluste bis 2030 jährlich 40 Millionen. Der Kanton hat aber für die Gemeinden 67 Millionen Franken Reserven bereit. Und er rechnet mit einer höheren Steuerdynamik.

uh

 

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