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Wettbewerbsfähigkeit soll erhalten bleiben

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Der Staatsrat hat die Agrarpolitik des Bundes (AP 22+), die im November 2018 in die Vernehmlassung gegeben wurde, geprüft und gibt nun seine ersten Einschätzungen bekannt. Wie er in einem Communiqué mitteilt, will er so einen Beitrag zur Gestaltung der Bundespolitik leisten und die Freiburger Bäuerinnen und Bauern sowie ihre Familien unterstützen.

Die Freiburger Regierung weist auf mehrere positive Punkte in der Vorlage des Bundes hin. Sie bedauert jedoch die zunehmende Komplexität des Systems sowie die steigende administrative und finanzielle Belastung der Kantone und der Landwirtschaftsbetriebe. Insgesamt wäre der erwartete kantonale Kofinanzierungsanteil von 30  Prozent gegenüber den aktuellen zehn Prozent mit bedeutenden Mehrkosten von rund vier Millionen Franken für den Kanton Freiburg verbunden. Dies sei nicht akzeptabel. Und es bestehe das Risiko, dass sich eine Zwei-Klassen-Landwirtschaft entwickle. «Die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft muss erhalten bleiben», betont der Staatsrat. Er setze sich in diesem Zusammenhang klar für eine professionelle, leistungsstarke, nachhaltige sowie umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft ein.

Die Kantonsregierung begrüsst im Weiteren, dass der allgemeine Zahlungsrahmen unverändert bleibt. Eine gewisse Planungssicherheit sei für die Landwirte nach den umfangreichen Anpassungen aufgrund der Agrarpolitik 2014 vor allem bei wichtigen Investitionsentscheiden von Bedeutung. Zudem begrüsst der Staatsrat den Willen, die landwirtschaftliche Ausbildung zu thematisieren. Jedoch ist er der Ansicht, dass eine erfolgreiche Betriebsführung nicht alleine vom Ausbildungsniveau der Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter abhängt. Höhere Ausbildungen zu fördern sei eine gute Sache, aber der Fachausweis als neue Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen sei unangemessen.

Im Bereich des bäuerlichen Bodenrechts eröffne die Erweiterung der eidgenössischen Gesetzgebung im Bereich «bäuerlicher juristischer Personen» insbesondere dynamischen Wachstumsbetrieben neue Perspektiven. In die gleiche Richtung gehen laut der Kantonsregierung auch die Erleichterungen der Regeln bei der «Belastungsgrenze» zum Schutz der Landwirtschaft vor Überschuldung.

Klimawandel berücksichtigen

Das Projekt zur Förderung regionaler landwirtschaftlicher Strategien stuft die Kantonsregierung als interessant ein. Sie weist jedoch auch auf die Schwierigkeiten bei der Umsetzung hin. Bewässerungsprojekte in der Broye oder im Seeland könnten allerdings von diesem Instrument profitieren. Im Übrigen wünscht sich der Staatsrat angesichts des Klimawandels explizite Vorschläge zum Risikomanagement.

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