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«Wir sind ein Vorreiterkanton»

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Heizen ohne fossile Energieträger – das ist das Ziel des Freiburger Staatsrats. Seit bald drei Jahren gibt es das kantonale Gebäudeprogramm, das Förderbeiträge und steuerliche Abzüge für Gebäudesanierungen und das Umstellen auf Heizungen mit erneuerbaren Energiequellen vorsieht. Gestern legte Staatsrat Olivier Curty (CVP) noch einmal 24 Millionen Franken an Subventionen nach: Wer in den nächsten sechs Jahren seine Elektroheizung oder seinen Elektroboiler ersetzt, erhält eine finanzielle Unterstützung des Kantons und kann den Aufwand von den Steuern absetzen. Das sieht das neue Energiereglement vor, das gemeinsam mit dem neuen Energiegesetz Anfang Jahr in Kraft tritt. «Der Förderbeitrag kann bei einem Einfamilienhaus bis zu 14 000 Franken betragen», sagte Curty vor den Medien. Dabei gehen 6000 Franken an den Einbau einer Wärmepumpe und 8000 Franken an das Wärmeverteilsystem.

Wer will, kann seine Elektroheizung aber auch sanieren – allerdings nur unter gewissen Bedingungen. So muss unter anderem entweder die Gebäudehülle saniert werden oder der Strombedarf der Heizung mindestens zur Hälfte mit erneuerbarem Strom gedeckt sein. In Neubauten darf jedoch keine Elektroheizung mehr eingebaut werden.

Fotovoltaik auf allen Dächern

Bei Neubauten gibt das Energiereglement des Kantons Freiburg auch sonst Bedingungen vor: Öl- und Gasheizungen können nur noch eingebaut werden, wenn mindestens 30 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt ist. «Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die meisten Leute sich dann zu 100 Prozent für erneuerbare Energien entscheiden und kaum jemand auf Mischformen setzt», sagte Serge Boschung, Vorsteher des Amts für Energie. Und Olivier Curty sagte: Ja, die Vorgabe, mindestens 30 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energie zu decken, bringe am Schluss fast das Gleiche, wie wenn Öl- und Gasheizungen verboten würden. «Psychologisch ist es aber ein ganz anderer Ansatz.»

Neue Wohnbauten müssen künftig mit einer Stromerzeugungsanlage versehen werden, die für rund 20 Prozent des Stroms sorgt. Das kann praktisch nur mit einer Fotovoltaikanlage erreicht werden. «Bald sind auf allen Dächern von Neubauten Fotovoltaikanlagen zu sehen», sagte Boschung. Das sei auch ökonomisch: Der Strom aus der Eigenproduktion sei billiger als der eingekaufte. Und wer gleich das ganze Dach mit einer Fotovoltaikanlage bedecke, könne auf die Ziegel verzichten.

Bei Häusern viel bewirken

Der Kanton Freiburg setzt in Energiefragen in erster Linie bei den Gebäuden an, da diese 46 Prozent der gesamten Energie verbrauchen. 60 000 Gebäude gibt es im Kanton; 40 000 sind älter als zwanzig Jahre. «Handeln wir bei den Gebäuden, setzen wir den Hebel dort an, wo wir viel bewirken können», sagte Curty.

Das neue Energiegesetz und das jetzt ausgearbeitete Reglement seien schweizweit vorbildlich, betonte Curty. «Wir sind ein Vorreiterkanton.» So gehe Freiburg in seinem Reglement weiter, als der Bund vorgebe. Erst fünf andere Kantone haben die Mustervorschriften des Bundes im Energiebereich bereits umgesetzt.

Chronologie

Abschiffer im Jahr 2012

Der Freiburger Staatsrat hat im Jahr 2009 seine Energiestrategie 2030 mit dem Ziel einer 4000-Watt-Gesellschaft definiert: Eine Person soll im Durchschnitt nicht mehr als 4000 Watt Primärenergie im Jahr verbrauchen. Damit positionierte sich Freiburg als Vorreiter im Energiebereich. Eine Reihe innovativer Massnahmen wurde eingeführt, etwa die Pflicht zur Erstellung eines Gebäudeenergieausweises. Hingegen scheiterte das Vorhaben, dass Elek­tro­heizungen ersetzt werden müssen: Das Freiburger Stimmvolk lehnte dies im November 2012 knapp ab. Ein Jahr später genehmigte der Grosse Rat das Energiegesetz schliesslich ohne das Verbot von Elektroheizungen. 2014 erliessen die kantonalen Energiedirektoren Mustervorschriften im Energiebereich. Und 2017 nahm das Schweizer Stimmvolk die Energiestrategie 2050 des Bundes an. Im Mai dieses Jahres legte der Staatsrat ein revidiertes Energiegesetz vor, in dem er auf das Verbot von Elektroheizungen verzichtet und dafür auf finanzielle Anreize setzt. Der Grosse Rat genehmigte das Gesetz Ende Juni, gestern nun stellte der Staatsrat das Energiereglement vor.

njb

 

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