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Zwei Fliegen auf einen Streich?

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Vor zwei Jahren hiess es, die Unternehmenssteuerreform III sei für das Stimmvolk zu kompliziert gewesen. Nun macht man die Reform durch die Verknüpfung mit der AHV noch komplizierter. Hat das Parlament nichts gelernt?

Beat Vonlanthen: Das Parlament hat aus dem Volks-Nein sehr wohl gelernt. Es ist wichtig, dass wir den herrschenden Reformstau überwinden können. Gerade wegen dieses Reformstaus hat das Parlament entschieden, die Bedenken wegen der damaligen USR III aufzunehmen und zusätzlich einen ausgleichenden sozialen Aspekt hineinzubringen. Dies geschieht mit der AHV-Finanzierung.

Blickt der Bürger da durch?

Gerhard Andrey: Es vereinfacht die Fragestellung sicher nicht. Es ist schwierig, zwei Sachen ins gleiche Paket zu stecken, die über Umwege miteinander zu tun haben, direkt aber eigentlich nicht. Ich finde es stossend, weil man nach der Abstimmung nicht genau wissen wird, welchem Dossier das Ja oder das Nein gilt. Für mich ist der AHV-Teil der Vorlage unbestritten, derjenige zur Unternehmenssteuer hingegen sehr zu hinterfragen.

Hätte man über die beiden Geschäfte nicht auch getrennt abstimmen können?

Vonlanthen: Die beiden Geschäfte sind klar miteinander verbunden. Deshalb ist es auch ehrlicher, wenn wir sie dem Stimmvolk gemeinsam in einem Paket vorlegen.

 

Wo sind denn die Berührungspunkte der beiden Geschäfte Steuerreform und AHV-Finanzierung?

Vonlanthen: Es geht darum, dem Volk eine ausgeglichene Kompromisslösung zu unterbreiten. Die Verknüpfung einer wirtschaftlichen und einer sozialen Komponente ist unumgänglich, um Mehrheiten zu erreichen. Der Kanton Frei-­ burg plant, mit seinem kantonalen Projekt im gleichen Sinne vorzugehen.

Sehen Sie auch so einen Berührungspunkt?

Andrey: Das sind zwei komplett verschiedene Dossiers. Dass man sie aus taktischen Gründen verknüpft, ist offensichtlich.

Riskiert man durch die Verknüpfung mit der Steuerreform nicht eine Ablehnung der AHV-Finanzierung, die sonst wohl unumstritten wäre?

Andrey: Das ist auf jeden Fall eine Gefahr.

Vonlanthen: Für mich ist es wichtig und dringend, dass wir für die Unternehmenssteuerreform jetzt eine Lösung finden. Sonst wären wir in einer schwierigen Situation. Der Vertrauensverlust würde die Schweiz über Jahre hinweg treffen. Auf der anderen Seite leisten wir für die AHV einen Beitrag, der uns eine Verschnaufpause gibt, damit wir in dieser Zeit eine effektive Reform angehen können. Bundesrat Berset wird Ende Sommer mit einem Vorschlag kommen.

Was ist dringender: AHV-Finanzierung oder Steuerreform?

Andrey: Sowohl als auch. Man muss das eine tun und das andere nicht lassen.

Ist die heutige Vorlage nicht ein Copy Paste der USR III aus dem Jahr 2017?

Andrey: Die meisten Elemente sind noch da, zum Teil etwas abgeschwächt. Schaut man die absoluten Zahlen an, so sind es statt 2,7 Milliarden Franken mit der USR III und nun mit der STAF immer noch 2,1 Milliarden, die wir weniger einnehmen. Wenn in einem System viele Variablen gleichzeitig geändert werden, dann ist es umso weniger vorhersehbar, was überhaupt passieren wird. Die Prognosen sind deshalb mit grosser Vorsicht zu geniessen. Fakt ist, dass wir eine Steueroase sind. Ich beziehe mich da auf den BAK Taxation Index, der die gesamte Unternehmensbesteuerung der 60 steuerlich attraktivsten Wirtschaftsstandorte miteinander vergleicht. Selbst ohne die neue Steuerreform gehören heute acht Schweizer Kantone zu den Top Ten.

Vonlanthen: Ich habe andere Zahlen. Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Ludwig-Maximilian-Universität in München zeigt, dass wir wettbewerbsmässig im Vergleich zu anderen Ländern immer schlechter dastehen. Die Schweiz ist zwischen 2007 und 2017 bezüglich steuerlicher Attraktivität von Rang 27 auf Rang 36 zurückgefallen.

Andrey: Wir reduzieren Steuern und entziehen anderen Ländern faktisch Steuersubstrat. Das wird die Verhandlungen mit unseren Nachbarn in anderen Dossiers sicher nicht vereinfachen. Wir haben aber bereits ein absolut attraktives Produkt, nämlich einen innovativen Wirtschaftsstandort und einen funktionierenden Rechtsstaat. Es kann doch nicht unsere Strategie sein, dass wir uns für Firmenansiedlungen möglichst billig auf dem globalen Markt anpreisen.

Vonlanthen: Es ist extrem wichtig, dass die Schweiz attraktiv bleibt. Herr Andrey hat recht: Die Steuersituation ist nicht das einzige Attraktivitätskriterium. Aber wenn wir steuerlich nicht attraktiv sind, kommen wir für Neuansiedlungen nicht in Frage, und da nützen uns die anderen Vorteile überhaupt nichts. Die Schweiz würde auf eine schwarze Liste gesetzt, und die Statusgesellschaften würden im Ausland benachteiligt werden. Unternehmen, die jetzt zuwarten und nicht wissen, ob sie hier noch investieren und tätig sein wollen, werden also im Ausland investieren, kurz- oder mittelfristig den Standort ins Ausland verlegen und hier Arbeitsplätze abbauen. Mit der Reform stärken wir namentlich den Inno­vationsstandort Schweiz und Freiburg.

Andrey: Die Rechtssicherheit suchen sich die Firmen ja schon heute, indem sie vorzeitig freiwillig in das normale Steuerregime wechseln. Wo sollen diese Statusgesellschaften denn hin? Sie können sich die Gewinnsteuern ganz einfach leisten. Ich finde es okay, dass, wer einen Gewinn erwirtschaftet, auch etwas abgibt, um die Infrastruktur und den Service public zu finanzieren.

Vonlanthen: Aber die Statusgesellschaften, die hierbleiben, werden doch in Zukunft mehr bezahlen, so dass man den Service public finanzieren kann.

Es heisst, die Einnahmen aus den Gewinnsteuern würden stetig zunehmen und die errechneten Einbussen schnell wieder kompensieren. Basiert das auf dem Prinzip Hoffnung?

Vonlanthen: Nein. Wir greifen auf Zahlen zurück, die zeigen, dass die Unternehmenssteuereinnahmen in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Die Statusgesellschaften, die heute 50 Prozent an die Bundessteuern beitragen, werden künftig noch mehr bezahlen. Das Steuersubstrat wird mittelfristig wieder zunehmen.

Andrey: Ich bezweifle, dass diese Logik einfach so weiterhin Bestand hat. Wegen der demografischen Entwicklung stemmen immer weniger Menschen die Kosten der sozialen Wohlfahrt, der Infrastruktur und des Service public. Gleichzeitig wird es in digitalen Märkten immer einfacher, mit wenig Arbeitnehmenden enorme Gewinne zu erzielen. Damit reduziert sich die Kaufkraft zwangsläufig. Wir sollten deshalb genau das Gegenteil tun: die Sozialabgaben auf Löhne reduzieren und dies über die Gewinne, unabhängig davon, wie sie zustande kommen, kompensieren.

In welchem Zeitraum könnten diese Einbussen durch die Steuerreform kompensiert werden?

Vonlanthen: Ich nehme an, dass durch das Wiederherstellen der Rechtssicherheit die Unternehmen bald wieder neue Investitionen tätigen werden. Zudem werden neue Unternehmen in die Schweiz kommen. So sollten die Einbussen in kürzester Zeit wieder wettgemacht sein.

Andrey: Wenn wir die Steuersätze nun massiv senken, dann kommt die Schweiz sofort wieder unter Druck.

Würden Sie den Steuerwettbewerb unter den Kantonen am liebsten aufheben?

Andrey: Wir heizen den Steuerwettbewerb unter den Kantonen unnötig an, obwohl sich ungebrochen Firmen bei uns ansiedeln. Nun versucht man mit allen Tricks, die Gewinnsteuern zu senken, in der Hoffnung, dass noch mehr Firmen kommen und es am Schluss irgendwie aufgeht. Und dabei entziehen wir gerade Entwicklungsländern das, was sie brauchen, um ihre Infrastruktur und soziale Wohlfahrt aufzubauen.

Vonlanthen: Wenn diese Firmen nach Irland oder in die Niederlande gehen, dann ist die Drittweltproblematik auch nicht gelöst. Wir bewegen uns in einem globalen Umfeld. Wir spielen nach diesen Spielregeln und stellen so verantwortungsvoll sicher, dass unsere Wirtschaft auch weiterhin Wohlstand generieren kann.

Andrey: Ich habe eine andere Auffassung von Verantwortungsbewusstsein. Wir haben eine Verantwortung, mit gutem Beispiel voranzugehen, auch mit einer internationalen Steuerpolitik.

Vonlanthen: Das machen wir ja. Wir reizen übrigens die Möglichkeiten gar nicht voll aus, und das ist auch richtig so. Wir müssen in Zukunft einfach genügend Mittel haben, um die notwendigen Ausgaben für den Service public, beispielsweise für die Bildung und das Gesundheitswesen, tätigen zu können.

Andrey: Wäre es für ein internationales Unternehmen nicht superattraktiv, hier Leute anstellen zu können, die keine Sozialabgaben leisten müssen, weil die Sozialnetze über den Gewinn finanziert würden?

Vonlanthen: Das ist etwas utopisch. Wir müssen uns der heutigen Realität stellen. Wir sind eingebunden in einen globalen Wettbewerb.

Die AHV-Finanzierung ist eigentlich unbestritten. Mit einem Ja gewinnt man sieben Jahre Zeit: Reicht das?

Vonlanthen: Nein. Aber es gibt uns eine Verschnaufpause für die Reform, bei der wir in den letzten 15 Jahren keinen einzigen Schritt vorwärtsgekommen sind. Wir tun uns da sehr schwer, eine mehrheitsfähige Lösung zu finden.

Sie bekämpfen die Vorlage wegen der Steuerreform, aber die Dringlichkeit bei der AHV-Finanzierung bestreiten auch Sie nicht. Riskiert man mit einem Nein zur Vorlage nicht einen irreparablen Schaden bei der AHV?

Andrey: Es stellt sich die Frage, ob bei einem Ja der Schaden nicht grösser wäre. Ich habe sie für mich beantwortet und lehne das Paket in dieser Form ab.

Die AHV-Finanzierung ist klar aufgeteilt: 800 Millionen Franken stammen vom Bund über die Mehrwertsteuer und je 600 Millionen von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern über die Löhne. Die Firmen kommen da billig weg.

Vonlanthen: Sowohl die Firmen als auch die Individuen. Das vorliegende Projekt ist günstiger, weil dadurch die angekündigte AHV-Reform weniger Mehrwertsteuer erfordert: 0,8 statt 1,7 Prozent.

Andrey: Das stimmt. Aber für den Ausfall von 2 Milliarden bei den Steuereinnahmen hat man heute noch keine Finanzierung. Die Mehrheit der Kantone prognostiziert jetzt Verluste. Am Schluss fehlen uns ganz einfach die Mittel für Kita, Spitex und andere Dienstleistungen, die wir bieten müssen, um als Standort attraktiv zu bleiben.

Die Vorlage

Gegen den Reformstau an zwei Fronten

Die Schweizer Stimmbürger entscheiden am 19.  Mai an der Urne, ob sie das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) annehmen. Im Jahr 2017 sind Vorlagen zu beiden Themen beim Stimmvolk gescheitert: die Unternehmenssteuerreform III (USR III) sowie die Rentenreform 2020. In beiden Bereichen herrscht Handlungsbedarf. Die AHV-Finanzierung gerät nach 20 Jahren ohne umfassende Reform aus dem Gleichgewicht, und bei der Unternehmensbesteuerung macht das europäische Umfeld Druck, den privilegierten Steuerstatus von überwiegend international tätigen Firmen aufzuheben.

Um diesen Reformstau zu lösen, schlagen der Bundesrat und das Parlament ein Bundesgesetz vor, welches beide Themen miteinander verknüpft. Das bisherige Steuerregime für Statusgesellschaften wird aufgehoben. Gleichzeitig erlaubt der Bund, dass Gewinne, welche aus Patenten stammen, tiefer besteuert werden. Auch ist es möglich, für Forschungs- und Entwicklungsausgaben zusätzliche Abzüge geltend zu machen. Bei der Besteuerung von Dividenden führt der Bund strengere Regeln als bisher ein.

Da die bisherigen Steuerprivilegien ersatzlos gestrichen werden, planen verschiedene Kantone eine allgemeine Senkung der Gewinnsteuern. So wollen sie als Standort für Firmen attraktiv bleiben. Diese Ausfälle in den Kantonen kompensiert der Bund mit einem höheren Anteil an der direkten Bundessteuer von jährlich rund 1 Milliarde Franken. Der Bund empfiehlt den Kantonen, den Ausgleich an die Gemeinden und Pfarreien weiterzugeben.

Als sozialen Ausgleich zur Steuerreform will der Bund der AHV ab 2020 jährlich rund 2  Milliarden Franken zusätzliche Mittel geben. Der Bund steuert 800 Millionen Franken bei. Je 600 Millionen Franken werden mittels Erhöhung des Beitragssatzes von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert.

Gegen die STAF hat eine linksgrüne Allianz über 55 000 Unterschriften eingereicht.

Freiburg

Die kantonale Steuerreform folgt Ende Juni

Am 19. Mai geht es an der Urne um ein nationales Rahmengesetz zur Reform der Unternehmenssteuer. Das Freiburger Stimmvolk wird also noch nicht über das kantonale Projekt abstimmen, das im Kern eine allgemeine Senkung der Unternehmenssteuern von 19,86 auf 13,72 Prozent vorsieht.

Der Grosse Rat genehmigte zwar Mitte Dezember mit 62 gegen 12 Stimmen bei 18 Enthaltungen die kantonale Umsetzung der Steuerreform. Gegen diesen Entscheid kam jedoch das Referendum zustande. Das Freiburger Stimmvolk wird am 30. Juni darüber abstimmen.

Nebst der Senkung des allgemeinen Steuersatzes auf Unternehmensgewinnen plant der Kanton Steuerabzüge auf Patenterträgen sowie Forschungs- und Entwicklungskosten mit einer Beschränkung der Abzüge bei 20  Prozent sowie eine Dividendenbesteuerung von 70  Prozent. Dazu kommen soziale Ausgleichsmassnahmen von 30,8  Millionen Franken, zu der die Arbeitgeber beitragen.

Ebenfalls am 30. Juni stimmt Freiburg darüber ab, ob der Kanton die Gemeinden und Kirchen für ihre Steuerausfälle über sieben Jahre mit 83  Millionen Franken entschädigen kann. Dabei handelt es sich um ein obligatorisches Finanzreferendum.

uh

 

 

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