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«Kantonaler Richtplan ist zukunftstauglich»

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«Kantonaler Richtplan ist zukunftstauglich»

Autor: walter buchs

Der Staatsrat hat soeben einen Raumplanungsbericht verabschiedet, der in dieser Form nach 1997 zum zweiten Male erschienen ist. Er stellt den Ist-Zustand der Raumplanung von Anfang 2008 auf kantonaler Ebene dar. «Der Raumplanungsbericht wurde in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Dienststellen verfasst, die in den verschiedenen Teilbereichen bei der Beurteilung der Umsetzung des kantonalen Richtplans mitgewirkt haben», hob Staatsrat Georges Godel am Mittwoch vor den Medien in Freiburg hervor.

Ist-Zustand und Perspektiven

Der rund 100 Seiten umfassende Raumplanungsbericht prüft, ob der kantonale Richtplan von 2002 noch aktuell ist. Er legt Rechenschaft ab über seine Umsetzung und geht allenfalls notwendigen Anpassungen auf die Spur. Über diese Bilanz hinaus stellt er die grossen Herausforderungen der Raumplanung im Kanton sowie die Handlungsprioritäten in den einzelnen Teilbereichen in den Vordergrund.

Wie Baudirektor Godel weiter sagte, erfüllt der Raumplanungsbericht neben der periodisch verlangten Standortbestimmung die Genehmigungsbedingungen, welche der Bundesrat insbesondere im Bereich der Bauzonen für den kantonalen Richtplan gestellt hatte.

Der Bundesrat hatte nämlich den Freiburger Richtplan im Herbst 2004 nur unter der Bedingung genehmigt, dass die Kriterien für die Zoneneingrenzung ergänzt, eine Bilanz über die Gesamtheit der amtlich bewilligten Bauzonen erstellt und deren Auswirkungen auf die kantonale Raumplanung geprüft werden. Zudem sollte zusammen mit den Bundesämtern auch geprüft werden, wie der kantonale Verkehrsplan in den kantonalen Richtplan integiert werden kann.

Bedingungen erfüllt

Mit dem Raumplanungsbericht nimmt der Kanton nun die Gelegenheit wahr, die vom Bundesamt für Raumentwicklung (Are) erwarteten Informationsergänzungen und Analysen nachzuliefern. Wie der Vorsteher des kantonalen Bau- und Raumplanungsamtes (BRPA), Hubert Dafflon, am Mittwoch sagte, waren die Massnahmen zur Lenkung der Siedlungsentwicklung und Planung der Fruchtfolgeflächen angebracht.

Dank der Anwendung der Kriterien zur Bemessung der Bauzonengrösse, die anlässlich einer Revision des Richtplanes verschärft wurden, konnte die Siedlungsentwicklung im Kanton in die gewünschten Bahnen gelenkt werden. Die Tatsache, dass die Bauzonengrösse pro Einwohner im kantonalen Durchschnitt aufgrund einer dichteren Besiedlung von 589 m2/Einwohner im Jahr 1989 auf heute 387 m2/Einwohner habe gesenkt werden können, belege dies «auf eindrückliche Weise». Gesamtschweizerisch dürfte dieser Durchschnitt heute bei rund 340 m2/Einwohner liegen, wie Sektionschefin Giancarla Papi ergänzte.

«Nützlich und sachdienlich»

Wie BRPA-Vorsteher Hubert Dafflon abschliessend feststellt, sind die Ziele und Leitideen des Richtplans immer noch aktuell. Da der Kontext der Raumplanung sich stark weiterentwickelt habe, müsse dieser aber ergänzt werden (siehe Interview unten).

Auch Staatsrat Georges Godel ist überzeugt, dass der Richtplan nach wie vor für die Bewältigung der für die kommenden Jahre skizzierten Herausforderungen geeignet ist. Als solche nannte er unter anderem die Verstärkung des Stadtnetzes, die Fortsetzung einer verantwortungsbewussten Siedlungspolitik oder die Einführung einer aktiven Bodenpolitik (siehe den nebenstehenden Kasten).

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