Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kantonales Konzept in Sicht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

freiburg In einem vor vier Jahren eingereichten Postulat ersuchten die CVP-Grossrätinnen Christine Bulliard, Überstorf, und Yvonne Stempfel, Guschelmuth, den Staatsrat um Angaben über Betreuungsmöglichkeiten für Menschen mit einer körperlichen Behinderung. In der Antwort vom April 2005 hatte der Staatsrat bereits ausführlich über die Betreuungsmöglichkeiten inner- und ausserhalb des Kantons, über die Beziehung zur Spitex und den Aufenthalt körperlich Behinderter, die noch nicht im AHV-Alter sind, in einem Pflegeheim informiert.

Am Donnerstag hat der Grosse Rat nun den eigentlichen Bericht zum Postulat zur Kenntnis genommen. Darin werden verschiedene Daten aktualisiert und zugesichert, dass alle im Postulat aufgeworfenen Fragen bei der Ausarbeitung eines kantonalen Konzeptes berücksichtigt werden. Bekanntlich sind seit der Einführung der NFA anfangs 2008 die Kantone für Planung und Finanzierung der Heime und Werkstätten für Behinderte zuständig. Gemäss dem Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung invalider Personen (IFEG) müssen die Kantone bis 2011 ein Konzept ausarbeiten, das der Bundesrat genehmigt.

Grossrätin Bulliard bemängelte gestern im Plenum, dass im Bericht Behinderung oft mit dem Alter in Verbindung gebracht werde. Es gehe aber im Postulat ausdrücklich um junge Behinderte mit Pflegebedarf. Grossrätin Stempfel räumte ein, dass sie jetzt das Konzept abwarte, um zu beurteilen, ob die Anliegen des Postulates tatsächlich aufgenommen wurden, und hofft mit ihrer Fraktion, dass die Termine eingehalten werden. wb

Meistgelesen

Mehr zum Thema