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Kantone bei der Maskenpflicht gespalten

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Die Mehrheit der Kantone will grundsätzlich eine Aufhebung der Corona-Massnahmen in einem Schritt. Allerdings gibt es Ausnahmen. Uneins sind die Kantonsregierungen in der Frage, ob und wo über den 17. Februar hinaus eine Maskentragpflicht gelten soll.

Dies zeigen die Antworten zu der am Mittwoch zu Ende gegangenen Vernehmlassung des Bundesrats. Nebst der Aufhebung der Corona-Schutzmassnahmen mit Ausnahme der Isolations- und Meldepflicht auf einen Schlag hatte die Landesregierung auch ein schrittweises Vorgehen in die Konsultation gegeben.

Dabei würde in Discos, Hallenbädern, bei intensiven Sportaktivitäten oder Blasmusik-Auftritten die 2G-plus-Regel zunächst durch die 2G-Regel ersetzt. Zutritt hätten entsprechend nur Geimpfte und Genesene, die dafür aber keinen Test mehr machen müssen.

Für die meisten Kantone kommt diese Option nur infrage, sollte sich die epidemiologische Lage unerwartet verschlechtern, einige lehnen sie explizit ab. Eine Aufhebung in zwei Schritten sei für die Bevölkerung zu kompliziert und schwer nachvollziehbar, monierte etwa der Kanton Glarus.

Basel-Stadt möchte zunächst Lage beobachten

Allerdings gibt es in dieser Hinsicht Ausnahmen. Eine Aufhebung sämtlicher Massnahmen sei angesichts der immer noch hohen Belastung in den Spitälern zu riskant, argumentiert der Kanton Basel-Stadt. Auch seien die Auswirkungen der Aufhebung der Kontaktquarantäne und der Homeoffice-Pflicht noch nicht bekannt. Ähnlich äusserte sich der Kanton Jura. Auch der Kanton Zürich will ein schrittweises Vorgehen.

Breite Unterstützung findet der bundesrätliche Vorschlag, das Covid-Zertifikat künftig nur noch im internationalen Reiseverkehr einzusetzen. Der Kanton Waadt möchte allerdings, dass vorerst überall dort die 3G-Regel gilt, wo derzeit die 2G-plus-Regel angewandt wird. Nach zehn Tagen solle man Bilanz ziehen und die Massnahmen gegebenenfalls am 1. März aufheben.

Der Kanton Bern schrieb dagegen beispielsweise, der Regierungsrat sei der Meinung, dass die Zertifikatspflicht in der aktuellen Phase der Pandemie keinen relevanten Beitrag zur Eindämmung der Virusausbreitung leiste.

Im Gegensatz dazu reduziere das Tragen einer Maske im öffentlichen Verkehr und in öffentlich zugänglichen Innenräumen das Risiko einer Virusübertragung nach wie vor stark, hiess es. Diese Massnahme solle daher bis Mitte März in Kraft bleiben. Etwas weniger lange möchte der Kanton Zürich die Maskenpflicht beibehalten, nämlich bis Ende Februar.

Schutz von Risikopersonen

Der Kanton Genf betonte in seiner Stellungnahme, die Maskenpflicht ermögliche es Angehörigen von Risikogruppen, weiterhin am täglichen Leben teilzunehmen.

Ins gleiche Horn stiess der Tessiner Staatsrat. Die Maskenpflicht sei effizient, hielt er fest. Sie schränke die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger nur in sehr geringer Weise ein.

Die Kantone Graubünden und Glarus argumentieren hingegen, es stehe allen frei, in Läden oder im öffentlichen Verkehr weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht solle daher in eine Empfehlung umgewandelt werden. Gleich äusserte sich der Kanton Basel-Landschaft. Auch er möchte die Maskenpflicht nur noch in Gesundheitseinrichtungen beibehalten.

Mehrere Kantone plädieren für Mittelweg

Die Ostschweizer Kantonsregierungen möchten zwar die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten. In Läden und anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen soll nach dem Willen der Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden hingegen künftig keine Maske mehr getragen werden müssen. Im gleichen Sinne äusserte sich der Kanton Aargau.

Nicht einig sind sich die Zentralschweizer Kantone. Während Luzern, Schwyz und Uri an der Maskenpflicht im ÖV festhalten wollen, möchten Zug und Obwalden diese aufheben. Bei der Maskentragepflicht in Gesundheitseinrichtungen plädieren etwa Obwalden und Uri dafür, den Entscheid den Institutionen zu überlassen, Zug und Schwyz dagegen wollen dort an der Pflicht festhalten.

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