Staatsrat
Kantonsgericht behält Zuständigkeit
Das Kantonsgericht übt auch weiterhin die Aufsicht über die Friedensgerichte aus. Und die Aufsicht über das Vormundschaftswesen unterliegt weiterhin den Vormundschaftskammern der jeweiligen Bezirke. Dies teilte der Staatsrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Grossrätin Bernadette Hänni (SP, Murten) mit.Hänni wollte vom Staatsrat wissen, ob man das Gesetz über die Organisation des Vormundschaftswesens aus dem Jahr 1949 nicht anpassen müsse. Sie begründet dies damit, dass ein neues Gesetz vom Oktober 2006 dem Justizrat die administrative Aufsicht über die Gerichtsbehörden auferlegt.Der Staatsrat erinnert daran, dass die Aufsicht über die Vormundschafts- und die Betreibungsbehörden auf Bundesrecht basiert. Das neue Gesetz über den Justizrat sei davon nicht betroffen. hi