Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kantonsgericht behandelt erste Schmerz-Fälle

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

 Seit einem Bundesgerichtsentscheid im Juni gelten unerklärliche Schmerzen nicht mehr automatisch als willentlich überwindbar. So ist es nun möglich, dass Patienten mit Schmerzstörungen eine Rente der Invalidenversicherung (IV) erhalten. Das wegweisende Urteil des Bundesgerichts hat erstmals die Freiburger Rechtssprechung tangiert: Das Kantonsgericht hat gestern zwei Entscheide publiziert, bei denen es Rekurse von Patienten mit Schmerzstörungen gutheisst und die Fälle zur Neubeurteilung an die IV zurückschickt. mir

 Bericht Seite 2

Meistgelesen

Mehr zum Thema