Seit einem Bundesgerichtsentscheid im Juni gelten unerklärliche Schmerzen nicht mehr automatisch als willentlich überwindbar. So ist es nun möglich, dass Patienten mit Schmerzstörungen eine Rente der Invalidenversicherung (IV) erhalten. Das wegweisende Urteil des Bundesgerichts hat erstmals die Freiburger Rechtssprechung tangiert: Das Kantonsgericht hat gestern zwei Entscheide publiziert, bei denen es Rekurse von Patienten mit Schmerzstörungen gutheisst und die Fälle zur Neubeurteilung an die IV zurückschickt. mir
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