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Kantonsgericht bestätigt die hohen Strafen für Schönberg-Mörder

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Freiburg Im August 2001 war ein 44-jähriger Freiburger Informatiker in seiner Wohnung im Schönberg mit durchschnittener Kehle aufgefunden worden. Die Autopsie hatte ergeben, dass es sechs weitere Einstiche gegeben hatte und das Opfer noch vor den Messerstichen einen heftigen Schlag mit einem Bettfuss auf den Kopf erhalten hatte.

Zwei Beschuldigte

Als Täter konnte schnell ein damals 42-jähriger Mann aus der Domenikanischen Republik ausfindig gemacht werden. Das Gericht des Saanebezirks verurteilte ihn 2006 zu 15 Jahren Zuchthaus. Dies mit der Begründung, er habe das Opfer im Auftrag seiner Liebhaberin, die gleichzeitig die Frau des Opfers war, getötet. Die Witwe des Ermordeten wurde damals wegen Anstiftung zu Mord sogar zu 17 Jahren Zuchthaus verurteilt.

Keine Notwehr

Gestern nun hat das Kantonsgericht das Strafmass für den Mörder bestätigt. Zwar hatte der Verteidiger des Täters versucht, dem Gericht glauben zu machen, das Opfer sei extrem eifersüchtig und aggressiv gewesen. Es habe deshalb seinen Mandanten von hinten attackiert. Der Beschuldigte habe deshalb aus Notwehr mit einem Bettfuss auf das Opfer eingeschlagen und ihm anschliessend die Kehle durchgeschnitten.

Gerichtspräsident Alexandre Papaux hielt diese Version aber unter anderem deshalb für unwahrscheinlich, weil das Opfer und seine Frau sich bereits Monate zuvor getrennt hatten und der Mann deshalb gar nicht eifersüchtig gewesen sei.

Die zum Zeitpunkt des Mordes 44-jährige Frau des Opfers ist vom Kantonsgericht wegen Anstiftung zu Mord ebenfalls zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Dies obwohl ihre Verteidigerin sie als Opfer eines grossen Justizirrtums darstellte und deshalb den Freispruch verlangte. Dagegen sprach allerdings unter anderem, dass einzig sie vom Verbrechen profitiert hat und verschiedene Zeugen über ihre Feindseligkeit gegenüber ihrem Mann und über die Absicht ihn zu töten, Bescheid wussten. Einzig das Strafmass wurde um zwei Jahre verkürzt, weil das Gericht der Meinung war, dass es nicht gerechtfertigt sei, dass sie die höhere Strafe erhält als der Täter selbst. fm/sda

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