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Kantonsgericht bestätigt Haftstrafe

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2014 verurteilte das Waadtländer Kantonsgericht einen heute 72-jährigen Italiener wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 4,5  Jahren. Er hatte zwischen 2010 und 2012 zwei Schwestern mehrfach sexuell missbraucht.

Obwohl das Waadtländer Gericht dem Täter den Kontakt zur Familie der Opfer verbot, nahm der Beschuldigte 2015 wieder Kontakt mit der älteren Schwester auf. Er bot der mittlerweile 16-Jährigen an, erneut für ihn zu arbeiten und ihr ein Hotelzimmer zu organisieren. Während der Autofahrten und im Hotelzimmer soll er die junge Frau wiederum mehrfach missbraucht haben. Das Strafgericht des Seebezirks verurteilte ihn deshalb im Februar 2017 in Abwesenheit zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie einer ­Genugtuungszahlung von 5000 Franken.

Gegen dieses Urteil legte der Mann Berufung ein, weshalb sich gestern das Freiburger Kantonsgericht damit befasste. Der Beschuldigte erschien abermals nicht vor Gericht und liess sich durch seinen Anwalt vertreten.

Täter verdiene zweite Chance

An der Verhandlung zog die junge Frau ihren Strafantrag zurück. Das hatte sie bereits zuvor in einem Brief angekündigt. Vor dem Kantonsgericht erklärte sie ihre Beweggründe: Sie halte an ihren Aussagen zu den Vorfällen fest, wolle aber nach vorne schauen. Der Beschuldigte habe sie mehrmals kontaktiert und ihr mitgeteilt, dass er sehr krank sei und kein Geld habe, um seine Familie zu sehen. Das habe sie berührt. «Für mich ist die Familie wichtig», sagte die junge Frau. Der Beschuldigte sei nicht bösartig, jeder verdiene eine zweite Chance. Sie hoffe, dass der Mann während der langen Verfahrensdauer über seine Taten nachgedacht habe. Sie gehe davon aus, dass sie ihm so helfen könne. Weil sich die junge Frau somit als Straf- und Zivilklägerin zurückgezogen hatte, konnte ihr Anwalt sein Plä­doyer nicht mehr vortragen.

Mit Geld und Essen gelockt

Die Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach plädierte, wie bereits vor dem Strafgericht in Murten, für eine unbedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, «um den Mann von weiteren Delikten abzuhalten». Sein Verschulden sei sehr schwer. Er habe aus purem Egoismus gehandelt. Die zum Tatzeitpunkt 16-Jährige sei ihm als Erwachsenem unterlegen gewesen. Zudem habe er das Mädchen, das in Heimen lebte und die Schule abgebrochen hatte, mit Geld, Arbeit, Essen und einem Dach über dem Kopf gelockt.

Dass die junge Frau mit den Geschehnissen abschliessen wolle, sei mehr als verständlich. Der Beschuldigte habe Druck ausgeübt, damit die Klägerin ihre Anzeige zurückziehe, so die Staatsanwältin.

Der Verteidiger des Beschuldigten sagte, dass dessen Abwesenheit und die Verurteilung im Kanton Waadt gegen seinen Mandanten spielten. Was tatsächlich zwischen dem Mann und der Klägerin im Auto und im Hotelzimmer passiert sei, wüssten nur die beiden. Es gebe keine Zeugen und auch keine materiellen Beweise. Das Strafgericht des Seebezirks habe der Klägerin «blind Glauben geschenkt». Jedoch gebe es ein Gutachten, das ihr eine Neigung zum Lügen und einen Drang zur Verführung attestiere. Das stelle ein anderes Gutachten, welches die Aussagen der Frau als glaubwürdig einstuft, infrage. Die Klägerin habe zudem Briefe verschickt, in denen sie zugegeben habe, in Verfahren gelogen zu haben. Ihre Aussagen seien deshalb mit Vorsicht zu würdigen. Er plädierte wie in Murten für einen Freispruch.

Das Kantonsgericht sprach dasselbe Strafmass aus wie das Strafgericht in Murten: Es verurteilte den Beschuldigten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten wegen sexueller Handlungen mit Abhängigen.

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