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Kantonsgericht bestätigt Haftstrafen

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Es ist eine hässliche Geschichte, die sich in der Nacht vom 17. auf den 18. und am Abend des 18. Juni 2012 abgespielt hat: Gemäss Anklageschrift hatten sich zwei aus Portugal stammende Männer sowie eine damals 20-jährige Frau am Sonntagabend in einem Freiburger Nachtklub kennengelernt. Die junge Frau leidet am Williams-Beuren-Syndrom und ist geistig und körperlich behindert. Der ältere, heute 31-jährige Mann lud die Frau zu einem seiner Freunde ein. Nach einem sexuellen Kontakt – die Frau hatte dazu eingewilligt, weil sie dachte, der Mann sei ihr Freund – versuchte auch der heute 24-Jährige, mit ihr zu schlafen. Er drang in sie ein, zog sich aber zurück, als sie «Stopp» sagte. Am nächsten Abend sahen sich die Frau und der ältere Mann in Freiburg. Nach einem sexuellen Kontakt in einem Wald trafen die beiden einen – bis heute nicht identifizierten – Bekannten des Mannes, der die Frau brutal vergewaltigte.

Die Männer standen vor einem Jahr vor dem Bezirksgericht Saane. Das Gericht befand den Älteren der Schändung und Vergewaltigung schuldig und verurteilte ihn zu einer sechsjährigen Haftstrafe. Den zweiten Mann sprach das Bezirksgericht der Vergewaltigung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Bewährung von zwei Jahren. Die beiden Männer gingen in Berufung.

«Verminderte Intelligenz»

Gestern standen sie darum vor dem Freiburger Kantonsgericht. «Das ist eine schmutzige Geschichte», sagte Thomas Meyer, Pflichtverteidiger des Hauptangeklagten, «und es ist verständlich, wenn man will, dass dafür jemand bezahlen soll.» Das Bezirksgericht habe seinen Mandanten dafür bezahlen lassen. «Das ist aber sehr kurzsichtig.» Der Mann sei nicht der Manipulator und Antreiber, als der er dargestellt worden sei. «Er war nur ein Jahr in der Primarschule in Portugal, er verfügt über eine verminderte Intelligenz.»

Der Mann habe nicht erkannt, dass die Frau behindert ist und Situationen nicht richtig einschätzen kann. Auch sei er nicht an den Vergewaltigungen beteiligt gewesen, da er nicht aktiv eingegriffen habe. «Man hätte sich wünschen können, dass er die junge Frau beschützt. Aber fehlender Mut ist nicht strafbar.»

Auch Julia Giallombardo, die Pflichtverteidigerin des zweiten Angeklagten, hob die verminderte Intelligenz ihres Mandanten hervor. «Sein Intelligenzquotient ist sehr tief, er beträgt 41.» Ihr Mandant sei unschuldig. «Und hätte er doch Sex mit der Frau gehabt, dann wäre es keine Vergewaltigung, denn er hat ja aufgehört, als sie ‹Stopp› sagte.»

Die Staatsanwältin Yvonne Gendre hat einige Mühe mit den Argumenten der Verteidigung. «Diese Frau wurde misshandelt und auf verächtlichste Weise behandelt.» Sie habe gedacht, der Hauptangeklagte sei ihr Freund. «Das Opfer war eine junge Frau, die noch ein kleines Mädchen war – sie war sehr verletzlich.» Niemand könne das Leiden der jungen Frau verneinen. «Und dieses Leiden ist die Wahrheit.»

«Hat kein Ziel mehr»

Die junge Frau habe es in jahrelanger Arbeit geschafft, immer autonomer zu werden: Sie sei stolz darauf gewesen, in einer betreuten Wohnung zu leben, selber den Bus zu nehmen und sich in der Stadt zu bewegen. «Heute kann sie das alles nicht mehr, sie ist voller Angst und hat kein Ziel mehr.»

Der Hauptangeklagte habe sehr wohl gewusst, dass die Frau behindert ist. «Warum sonst hätte er mit ihr in einem Studio vor zwei anderen Kollegen mit ihr schlafen sollen und sie dann den anderen anbieten? Wie hätte er sie sonst am nächsten Tag einem Bekannten anbieten sollen?» Er habe gewusst, dass er mit der jungen Frau machen konnte, was er wollte – weil sie behindert ist.

Manuela Bracher Edelmann, die Anwältin des Opfers, berichtete: «Die junge Frau sagt, sie fühle sich mies – wie benutzt.» Sie lache nicht mehr und sei wieder stark von Hilfe abhängig.

Das dreiköpfige Kantonsgericht unter Präsident Michel Favre folgte der Linie der Staatsanwältin: «Der Hauptangeklagte war sich bewusst, dass die Frau behindert ist und keinen Widerstand gegen die sexuellen Handlungen leisten konnte, die er ihr aufdrängte», heisst es im Urteil. Weil er den zweiten Angeklagten dazu angestiftet habe, mit der Frau zu schlafen, seien beide zusammen der Vergewaltigung schuldig. Der Hauptangeklagte sei ebenfalls der Vergewaltigung schuldig, weil er die junge Frau dem bis heute nicht identifizierten Mann im Wald angeboten habe. Das Gericht bestätigte deshalb die Strafmasse der Vorinstanz.

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