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Kantonsgericht bestätigt umstrittene Auszonung

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Die Sicht ist bezaubernd: Die Bewohnerinnen und Bewohner der neuen Siedlung «Terrasses d’Ogoz» haben einen freien Blick auf den Gre­yer­zersee und die Ogoz-Insel. Drei Wohnblöcke mit 18 Wohnungen sind bereits gebaut; zwei weitere Blöcke mit je zwölf Wohnungen sollten noch entstehen.

Doch die Bau- und Raumplanungsdirektion des Kantons Freiburg hat ihr Veto eingelegt, das Bauvorhaben ist blockiert. Dies, weil das neue Quartier weitab vom Dorf und vom öffentlichen Verkehr (ÖV) liegt.

Und so hat zwar die Gemeinde Pont-en-Ogoz im Mai 2017 die drei Parzellen in ihren neuen Ortsplan aufgenommen, doch hat die Bau- und Raumplanungsdirektion im November 2018 verfügt, dass die Parzellen nicht als Bauzone erhalten bleiben, sondern in Landwirtschaftsland umgezont werden müssen.

Die Bauherrschaft «Les Terrasses d’Ogoz AG» reichte gegen diesen Entscheid Rekurs beim Freiburger Kantonsgericht ein. Dieses stellt sich nun jedoch hinter den Entscheid der Bau- und Raumplanungsdirektion und weist den Rekurs der Bauherrschaft ab.

Das Kantonsgericht betont in seinem Entscheid, dass der Boden ein rares Gut und eine Lebensgrundlage sei. Das neue Raumplanungsgesetz bedeute einen wichtigen Wendepunkt: Es setze auf die Verdichtung gegen innen und verhindere, dass die Landschaft weiter­hin unkontrolliert zerstückelt ­werde.

Eine Gemeinde müsse bei der Revision ihres Ortsplans neue Gesetzesgrundlagen berücksichtigen und gegen die Zerstückelung der Landschaft angehen. Dabei könne es sein, dass eine Umzonung nötig werde. In Pont-en-Ogoz sei es schwierig nachvollziehbar, warum an dieser Stelle – am Seeufer, mitten im Landwirtschaftsgebiet und in Waldnähe – gebaut werden solle. Die Parzellen seien isoliert von anderen bebauten Zonen; es bestehe kein durchgehendes bebautes Gebiet. Das Quartier «Terrasses d’Ogoz» widerspreche damit den Vorgaben des neuen Raumplanungsgesetzes, das zum Ziel habe, genau solche Standorte für Neubauten zu verhindern und in den Zentren zu bauen.

Dies gelte auch, obwohl bereits drei Wohnblöcke gebaut worden seien, schreibt das Kantonsgericht. Würden auch die weiteren Gebäude gebaut, «würde dies genau die Auswirkungen verstärken, die nicht gewünscht sind». Eine Bauzone an diesem Standort sei angesichts des neuen Raumplanungsgesetzes nicht gerechtfertigt. Das öffentliche Interesse an einer intakten Landschaft sei wichtiger als das ­private Interesse von Landbesitzern.

Das Kantonsgericht versteht zudem, dass die Gemeinde gerne am Seeufer eine gemischte Zone einrichten würde, da der Standort sehr attraktiv ist. Wichtiger sei es aber, das Landwirtschaftsland zu erhalten.

Vor Bundesgericht

Die Bauherrschaft akzeptiert dieses Urteil nicht. «Wir gehen vor Bundesgericht», sagt ihr Anwalt, Pierre Perritaz, den FN. Heute würde dieses Terrain wohl nicht mehr als Bauzone deklariert, sagt er. «Die Parzellen sind aber seit vierzig Jahren als Bauland klassiert.» Seine Mandanten hätten das Land für viel Geld erschlossen und seien im Besitz einer Baubewilligung. Sie hätten zusammen mit kantonalen Stellen den Detailbebauungsplan verbessert. «Und nun will der gleiche Kanton das Land wieder auszonen», sagt Perritaz; das gehe nicht.

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 602 2018 150

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