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Kantonsgericht bestätigt Urteil gegen Psychiater

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Das Kantonsgericht Freiburg hat gestern einen 51-jährigen Psychiater der fahrlässigen Tötung für schuldig gesprochen. Der Verurteilte habe am 17. November 2011 durch eine Überdosierung von Medikamenten seine Sorgfaltspflicht verletzt und dadurch den Tod eines von ihm betreuten, damals 26-jährigen Häftlings verursacht. Der Psychiater ist zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 120 Franken verurteilt worden. Die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre. Damit folgt das Kantonsgericht Freiburg dem Staatsanwalt Markus Julmy und dem erstinstanzlichen Urteil des Polizeirichters des Seebezirks.

Weiterzug des Urteils möglich

Der Verurteilte muss rund 78 400 Franken Verfahrenskosten und Entschädigungen bezahlen. Sie setzen sich zusammen aus rund 23 000 Franken Entschädigung für den Anwalt der Gegenpartei, 46 000 Franken Untersuchungsauslagen, 5 000 Franken Gerichtsgebühren und 4 400 Franken für das Berufungsverfahren.

Mit dem Urteil gibt sich Armin Sahli, der Anwalt der Mutter des Verstorbenen, auf Anfrage zufrieden. «Es berücksichtigt die Fahrlässigkeit des Psychiaters, weil er den Sohn meiner Mandantin nach Abgabe der Medikamente nicht überwacht hat, wie es dem Grundsatz der Schweizerischen Gesellschaft für Suchtmedizin entsprochen hätte. Mit dieser Massnahme hätte der Tod des Mannes verhindern werden können.»

Eugen Marbach, der Verteidiger des Angeklagten, sagte auf Anfrage, es sei noch nicht entschieden, ob das Urteil an die nächste Instanz weitergezogen werde. «Wir wollen zuerst die detaillierte Begründung des Kantonsgerichts analysieren, sagte der Anwalt des Verurteilten den FN.»

rst

Freiburger Kantonsgericht, Entscheid 501 2017 88

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