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Kantonsgericht bestätigt vorsätzliche Tötung

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Im Dezember 2011 ist in Neirivue ein Streit unter Nachbarn eskaliert: Ein Mieter schoss mit einem Jagdgewehr auf die Tür seines Nachbars und Vermieters und verletzte dabei den 67-Jährigen tödlich. Im April 2013 verurteilte ihn das Strafgericht des Greyerzbezirks wegen vorsätzlicher Tötung und Gefährdung des Lebens–einer der Söhne stand neben dem Opfer, als der Nachbar schoss–zu einer zwölfjährigen unbedingten Haftstrafe. Er muss eine Psychotherapie absolvieren (die FN berichteten). Der Verurteilte wehrte sich gegen dieses Urteil; gestern stand er deswegen vor dem Freiburger Kantonsgericht.

Der getötete Antiquitätenhändler hatte dem Gipser Wohnung und Arbeit geboten. Ab Sommer 2011 arbeitete der Gipser wegen Rückenschmerzen nicht mehr, trank hingegen immer mehr. Der Antiquitätenhändler wollte die Wohnung für seinen Sohn. Doch der Gipser zog nicht aus, obwohl er andere Wohnungsangebote hatte–bis der Streit eskalierte.

Fahrlässige Tötung?

Verteidiger Sébastien Pedroli betonte, sein Mandant bestreite seine Taten nicht. Hingegen schildere er den Ablauf der Tat anders als der Sohn des Opfers. Er habe nie die Absicht gehabt, jemanden zu töten; als er auf die Tür geschossen habe, habe er nicht gewusst, dass sich jemand dahinter befand. «Er wollte nur seinem Vermieter Angst einjagen», sagte Pedroli. Dieser sei zuvor in die Wohnung des Verurteilten eingedrungen, habe ihn beschimpft und ein Modem mitgenommen. «Mein Mandant wurde angegriffen.»

Pedroli fügte an, dass sein Mandant mit einer Hand aus der Hüfte geschossen habe. «Mit einem alten Jagdgewehr ist so kein Zielen möglich.» Sein Mandant sei daher nicht der vorsätzlichen, sondern der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen, das Strafmass sei entsprechend zu mindern.

«Das bringt mir nichts»

Der Mann möchte zudem, dass er keine Psychotherapie mehr absolvieren muss. «Das bringt mir nichts.» Was geschehen sei, sei geschehen. Er denke jeden Tag an seine Tat und müsse das bis an sein Lebensende tragen. Gespräche brächten da nichts. «Ich mache das mit Gott aus.» Gerichtspräsidentin Catherine Overney fragte ihn, ob er denn nicht den Mechanismen auf den Grund gehen wolle, die bei ihm zu aggressivem Verhalten führten. «Ich glaube nicht, dass das etwas hilft», antwortete der Mann.

Staatsanwalt Raphaël Bourquin verwies auf die Version des Sohnes: Dieser habe gesehen, wie der Mieter mit der Waffe aus seiner Wohnung getreten sei–also habe dieser auch gesehen, wie Vater und Sohn ihre Wohnungstüre geschlossen hätten. «Er hat gewusst, dass die beiden sich gleich hinter der Türe befinden müssen.»

Das zweite Tötungsdelikt

Gerichtspräsidentin Overney sagte bei der Urteilsverkündung, das Gericht gehe davon aus, dass die Version des Sohnes stimme. Als der Täter geschossen habe, sei ihm bewusst gewesen, dass sein Vermieter und dessen Sohn hinter der Türe standen. Das Gericht berücksichtige eine leicht verminderte Schuldfähigkeit. Gleichzeitig wiege schwer, dass der Mann bereits 1995 den Liebhaber seiner Frau so fest geschlagen habe, dass dieser starb; damals war er zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht bleibt darum bei einer unbedingten Freiheitsstrafe von zwölf Jahren; und auch die ungeliebte Psychotherapie muss der Mann weiter verfolgen. «Diese Massnahme ist sinnvoll und nötig», sagte Overney.

Bis vor Bundesgericht?

Der Verurteilte sagte nach der gestrigen Verhandlung, er möchte vor Bundesgericht ziehen. Verteidiger Pedroli will aber erst noch die Begründung des Gerichts analysieren.

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