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Kantonsgericht: Ein Standort zwingend

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Aufgrund der neuen Staatsverfassung wurden das Kantons- und das Verwaltungsgericht auf den 1. Januar 2008 zum vereinigten Kantonsgericht zusammengelegt. Nun müssen die zivilrechtliche und die strafrechtliche Abteilung, heute im bisherigen Kantonsgericht im Rathaus, sowie die verwaltungsrechtliche Abteilung, die sich nach wie vor in Givisiez befindet, im selben Gebäude untergebracht werden. Gemäss Gesetz muss das neue Kantonsgericht seinen Sitz in der Stadt Freiburg haben. Laut Kantonsgerichtspräsident Chanez würden die Richter es vorziehen, noch 2 bis 3 Jahre zu warten, bis ein geeigneter Ort bereitsteht, anstatt ins umgebaute Augustinerkloster umzusiedeln, das schon beim Umzug zu klein wäre. wb

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