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Kantonsgericht erhöht Strafe für Greyerzer Wirt auf elf Jahre

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Ein Greyerzer Wirt hat im März 2011 den Liebhaber seiner Frau erschossen. Das Strafgericht des Greyerzbezirks verurteilte den heute 57-jährigen Mann im Dezember 2012 wegen vorsätzlicher Tötung zu acht Jahren Haft (die FN berichteten). Zudem wurde ihm auferlegt, der Opferfamilie für angerichtetes Leid 110 000 Franken zu bezahlen. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Verurteilte legten beim Kantonsgericht Berufung ein: Staatsanwalt Philippe Barboni forderte eine Erhöhung der Gefängnisstrafe auf zwölf Jahre, der Verteidiger Bruno Charrière eine Verminderung auf sechs Jahre.

Das Kantonsgericht folgte am Mittwoch grösstenteils dem Antrag der Staatsanwaltschaft und erhöhte die Strafe auf elf Jahre. Der Wirt habe entschieden gehandelt, sein Vergehen wiege schwer.

Nach der Tat geflohen

In der Nacht auf den 26. März 2011 tötete der Wirt den Koch seines Restaurants auf einem Parkplatz in Riaz. Er schoss acht Mal auf den 23-Jährigen, während die Frau des Wirts danebenstand. Die Frau und der Koch hatten ein Verhältnis miteinander gehabt. Der Wirt, vierfacher Familienvater, floh ins Wallis und wurde erst knapp eine Woche nach der Tat gefasst. Er gestand alles.

«Ich verdiene die Strafe»

In der Befragung durch Kantonsrichter Michel Favre sagte der Verurteilte gestern, dass er die Tat bereue. Er sei nicht sich selber gewesen, als er auf den Mann geschossen habe. Das Leben im Gefängnis sei hart, er sei von allem abgeschnitten. «Ich weiss aber, dass ich die Strafe verdiene.»

In seinem Plädoyer hielt Staatsanwalt Barboni fest, dass der Verurteilte die volle Verantwortung für seine Tat trage. Er habe bewusst gehandelt und im Verlaufe der Tatnacht Entscheide getroffen, die direkt zur Tötung geführt hätten. «Er hat nicht aus einer Gefühlsregung heraus gehandelt, sondern war egoistisch, berechnend und kalt.» Auch habe der Verurteilte die Entschädigung bisher nicht bezahlt.

Dem widersprach Verteidiger Bruno Charrière. Sein Mandant habe extrem gelitten. «Bis zur Tat war er das Opfer.» Seine Frau habe ihn betrogen, sie sei verantwortlich für die Situation, in der sich der Verurteilte am Abend des Dramas befunden habe. Charrière kritisierte zudem, dass das Bezirksgericht zwei psychiatrische Gutachten unterschiedlich gewichtet habe. Sein Mandant sei nicht berechnend und kalt, sagte er.

Bei diesen Worten schüttelten die Eltern des Opfers ungläubig den Kopf. Die Mutter weinte. Nach dem Urteil ging sie mit einem Lächeln auf den Lippen, aber Tränen in den Augen aus dem Saal. Charrière zieht den Fall womöglich vor das Bundesgericht.

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