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Kantonsgericht erhöht Strafe gegen ehemaligen Sauna-Club-Besitzer

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Autor: karin Aebischer

Freiburg In einigen Fällen sei nicht genügend bewiesen, dass der Angeschuldigte die prekäre Situation der Brasilianerinnen ausgenutzt habe. In zwei bestimmten Fällen sei der objektive Tatbestand des Menschenhandels jedoch erfüllt, sagte Richter Adrian Urwyler gestern im Berufungsverfahren am Freiburger Strafappellationshof. Das Kantonsgericht verurteilte den ehemaligen Besitzer des Sauna-Clubs im Mühlital zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren und einer Busse von 1000 Franken.

Damit hat das Gericht die Strafe des Sensler Bezirksgerichts vom März 2010 (die FN berichteten) um vier Monate erhöht und somit den Rekurs der Staatsanwaltschaft teilweise gutgeheissen. Diese hatte bereits vor gut einem Jahr eine bedingte Freiheitsstrafe von 20 Monaten gefordert. Der Angeschuldigte wurde damals der Förderung der Prostitution, der Geldwäscherei und der Widerhandlung gegen das Ausländergesetz schuldig gesprochen. Vom Vorwurf des Menschenhandels und des Wuchers sprach ihn das Gericht frei. Aus diesem Grund hatte Alessia Chocomeli-Lisibach, Substitutin der Staatsanwaltschaft, Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingereicht.

Aus ärmlichen Verhältnissen

Der objektive Tatbestand des Menschenhandels sei erfüllt, weil die jungen Frauen aus Brasilien aus wirtschaftlicher Not in die Prostitution geflüchtet seien, erklärte Richter Adrian Urwyler. Sie stammen aus ärmlichen Verhältnissen, haben keine Ausbildung und somit liege eine besondere Verletzlichkeit vor. Der Angeklagte sei dabei nicht nur Gehilfe seiner brasilianischen Ehefrau gewesen, mit der er den Sauna-Club führte, sondern es liege eine Mittäterschaft vor.

Das Kantonsgericht hat den 48-Jährigen auch der Gehilfenschaft zu gewerbstätigem Wucher schuldig gesprochen. 50 Prozent und mehr ihres Freierlohnes hätten die Prostituierten abgeben müssen. Rechtsanwalt Patrik Gruber hatte für seinen Mandanten eine Reduktion des Strafmasses gefordert. Er habe die Frauen weder als Ware betrachtet noch finanziell ausgenutzt. Zudem lebe sein Mandant heute in geordneten Verhältnissen und versuche, wieder Fuss zu fassen. «Ich bin nicht mit allem ganz einverstanden», sagte Gruber nach dem gestrigen Urteilsspruch. Er werde Bilanz ziehen und entscheiden, ob er das Urteil anfechten werde.

Rückblick

Ehefrau in Brasilien bereits verurteilt

Der Sauna-Club «Miriam» an der Schneidersmatt in Wünnewil wurde im Jahr 1996 eröffnet. Von Beginn an ging man in diesem Club der Prostitution nach. Im Jahr 1999 gründete der Sauna-Club-Besitzer mit einer ehemaligen Prostituierten aus Brasilien, welche er 1998 geheiratet hatte, einen Verein. 2004 wurde die Ehefrau in ihrem Heimatland verhaftet und später wegen Frauenhandels zu 56 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach einer polizeilichen Intervention wurde der Sauna-Club im Mai 2008 geschlossen. ak

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