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Kantonsgericht erteilt den Murtner Verkehrsfrei-Initianten eine Abfuhr

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Den Verkehr aus der Hauptschlagader der Murtner Altstadt verbannen: Das wollte das Komitee der Initiative «verkehrsfreie Hauptgasse». Mit diesem Anliegen ist es jetzt vor dem Kantonsgericht gescheitert. Das Komitee um die Grünliberale Partei des Seebezirks und Privatpersonen hat Ende November 2012 eine Gemeindeinitiative mit dieser Forderung eingereicht. Der Haken daran: Über eine Gemeindeinitiative kann im Kanton Freiburg kein Fahrverbot erlassen werden. Dies hat das Kantonsgericht am 2. September entschieden. Auch der Murtner Gemeinderat hat das den Initianten mitgeteilt und deshalb im März 2013 den Generalrat beauftragt, die Initiative für ungültig zu erklären, was dieser dann auch getan hat (die FN berichteten).

Logischer Entscheid

Dass die Beschwerde der Grünliberalen nun abgewiesen wurde, scheint logisch. Auch Martin Leu vom Initiativkomitee ist vom Urteil nicht überrascht: «Ich bin schon ein bisschen enttäuscht, weniger über das Urteil, aber vor allem darüber, dass im Kanton Freiburg die Volksrechte stark eingeschränkt sind.»

Leu spricht damit ähnliche Fälle im Kanton Freiburg an. So sei etwa in der Stadt Freiburg eine Initiative, die weniger Einbahnstrassen forderte, aus den gleichen Gründen abgelehnt worden. «Auf Gemeindeebene ist es praktisch unmöglich, über Volksrechte Änderungen im Verkehrsbereich zu erwirken», so Leu. Er verweist auf ein FDP-Postulat, das dies ändern will (siehe Kasten). Ob das Initiativkomitee das Urteil an das Bundesgericht weiterzieht, ist laut Leu noch offen. Aufgeben will das Komitee aber nicht. «Wir haben versucht, etwas zu bewegen. Dies ist eine Etappe in einem Prozess, der weiterläuft.»

Gemeinderat ist erleichtert

Über den Entscheid des Kantonsgerichts zeigt sich Vize-Stadtpräsidentin Ursula Schneider Schüttel erleichtert: «Jetzt herrscht weitgehend Klarheit, ausser, das Initiativkomitee geht noch vor Bundesgericht.» Und Stadtpräsident Christian Brechbühl sagt: «Wir sind im Gemeinderat davon ausgegangen, dass der Entscheid so ausfällt.» Die Sachlage, dass ein Entscheid für eine verkehrsfreie Zone beim Kanton liege, sei für den Gemeinderat klar gewesen.

Für den Gemeinderat bedeutet dieses Urteil, dass er die geplante Begegnungszone mit Tempo 20 und der Parkzeitbeschränkung nun weiterverfolgen kann. «Der Entscheid gibt uns beim Projekt der Begegnungszone Planungssicherheit», sagt Schneider Schüttel.

Volksrechte: FDP will mehr Rechte auf kommunaler Ebene

Volksinitiativen haben es im Kanton Freiburg schwer: Weniger Einbahnstrassen in der Stadt Freiburg, eine Fussgängerzone in Bulle oder die Ortsplanungsrevision in Kerzers waren Volksinitiativen, die für ungültig erklärt wurden.

Diese Beispiele haben die beiden FDP-Grossräte Markus Ith (Murten) und Didier Castella (Pringy) in einem Postulat aufgeführt um zu belegen, dass es im Kanton Freiburg um den Volkswillen in Gemeindeangelegenheiten nicht zum Besten stehe (die FN berichteten). Im Postulat sind die beiden Grossräte der Meinung, das Initiativrecht der Bürger würde so zunichtegemacht. Sie fordern, mit einem neuen Instrument das Initiativ- und Referendumsrecht zu stärken.

Der Staatsrat will die Sache prüfen: Im Mai hat er entschieden, einen Bericht auszuarbeiten und einen Vergleich mit anderen Kantonen zu machen. tk

 

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