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Kantonsgericht gibt Baumfällern recht

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Vor vier Jahren, in der Nacht vom 25. auf den 26.  Dezember 2015, fuhren sieben junge Männer durch den Sensebezirk und fällten willkürlich Bäume. Nachdem ein erster Baumstamm auf einem Feldweg zu liegen gekommen war, zogen die Männer weiter, ohne das Hindernis zu markieren oder jemanden zu benachrichtigen. Dieser Ablauf wiederholte sich zwei Mal, einer der mithilfe einer Motorsäge gefällten Bäume fiel auf eine öffentliche Strasse. In dieses Hindernis fuhr noch in derselben Nacht ein unbeteiligter Dritter; sein Auto erlitt einen Totalschaden. Gestern befasste sich das Kantonsgericht mit der Angelegenheit.

Erstinstanz sprach Haftstrafen

Der Polizeirichter des Sensebezirks hatte den Haupttäter, der die Motorsäge bedient hatte und die Fallrichtung der Bäume bestimmte, wegen qualifizierter Sachbeschädigung und Gefährdung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Die übrigen Täter erhielten wegen Anstiftung oder Gehilfenschaft zu den Delikten bedingte Freiheitsstrafen zwischen zwei und drei Monaten. Drei von ihnen akzeptierten dieses Urteil allerdings nicht und zogen den Fall weiter an das Kantonsgericht. Unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Markus Ducret hatte der Strafappellationshof nun über die Rolle der drei Beschuldigten im Tathergang zu urteilen.

Zentrale Frage am gestrigen Verhandlungstag war, was die Absicht der jungen Männer an diesem Weihnachtsabend 2015 war. Relevant ist dies, weil das Strafrecht Sachbeschädigungen nur dann bestraft, wenn diese vorsätzlich – das heisst mit Wissen und Willen des Täters – begangen werden. «Fahrlässige Sachbeschädigungen sind zwar in zivilrechtlicher Hinsicht sehr relevant und müssen zurückerstattet werden, jedoch stehen sie nicht unter Strafe», fasste es Rechtsanwalt Elias Moussa zusammen, der die drei Beschuldigten verteidigte. Diese betonten denn auch immer wieder, dass sie in der besagten Nacht einzig und allein Bäume fällen wollten. «Wir hatten nie die Absicht, jemanden zu gefährden oder einen grösseren Schaden anzurichten», sagte einer der Angeklagten aus.

Dieser Argumentation wollte Staatsanwalt Markus Julmy nicht folgen. «Kann man in einer derartigen Situation ernsthaft hoffen und darauf vertrauen, dass nichts passieren wird?», so der Staatsanwalt. Er verlangte vom Gericht, die Berufung abzuweisen und das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen. Verteidiger Moussa forderte einen Freispruch vom Vorwurf der qualifizierten Sachbeschädigung und der Gefährdung des öffentlichen Verkehrs. Seine Mandanten seien lediglich für eine geringfügige Sachbeschädigung aufgrund der gefällten Bäume zu verurteilen.

Der Strafappellationshof gab den Beschuldigten nun teilweise recht und verurteilte sie zu bedingten Geldstrafen von 30  Tagessätzen. Den Schuldspruch wegen Anstiftung zur Gefährdung des öffentlichen Verkehrs hoben die drei Richter auf. Es könne den Beschuldigten keine Absicht in dieser Hinsicht nachgewiesen werden, erklärte das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Die Angeklagten wurden zwar wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen, jedoch wegen einfacher anstelle von qualifizierter. Wie von Verteidiger Moussa verlangt, würdigte das Gericht nur den Wert der gefällten Bäume und nicht denjenigen des Autos mit Totalschaden. Die Beschuldigten hätten den Haupttäter lediglich zum Fällen der Bäume angestiftet. Was nachher passiert sei, könne ihnen nicht zugerechnet werden, so die Richter.

«Eine Riesendummheit»

Was genau die jungen Männer dazu veranlasste, mitten in der Nacht Bäume auf Strassen zu fällen, blieb auch nach der gestrigen Verhandlung ein Rätsel. Alle drei betonten aber, dass so etwas nie wieder vorkommen werde. «Es war eine Riesendummheit», resümierte einer der Männer stellvertretend für alle Beschuldigten den Fall.

«Wir hatten nie die Absicht, jemanden zu gefährden oder einen grösseren Schaden anzurichten.»

Beschuldigter

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