Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Kantonsgericht gibt Mont-Vully recht

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Das Kantonsgericht hat im Abwassergebührenstreit zwischen Mont-Vully und den Anstalten von Bellechasse ein Urteil gefällt: Die Richter weisen den Rekurs der Anstalten von Bellechasse zurück und geben damit der Gemeinde recht.

Damit haben die Kläger zwei Möglichkeiten: Entweder ziehen die Anstalten von Bellechasse den Fall weiter vor das Bundesgericht, oder sie bezahlen die Anschlussgebühren für Abwasser in der Höhe von 240 000 Franken an die Gemeinde Mont-Vully.

Weiter vor Bundesgericht?

Welchen Weg die Anstalten von Bellechasse gehen werden, ist noch offen: «Wir werden den Entscheid des Kantonsgerichts analysieren und danach entscheiden, ob wir uns an das Bundesgericht wenden oder nicht», sagte Franz Walter, Direktor der Anstalten von Bellechasse, gestern auf Anfrage, und bestätigt damit einen Artikel in der Zeitung «La Liberté».

Infrastruktur selber bezahlt

Der Fall geht bis auf das Jahr 2008 zurück: Unter der Federführung einer Baukommission des Kantons realisierten die Strafanstalten von Bellechasse Gebäudeerweiterungen. Die damalige Gemeinde Bas-Vully, heute Teil von Mont-Vully, verrechnete den Strafanstalten Anschlussgebühren für Abwasser für diese Neubauten in der Höhe von insgesamt 240 000 Franken.

Doch die Strafanstalten wollten die Rechnung nicht bezahlen. Der Grund dafür: Die Strafanstalten finanzierten die Infrastruktur für das Abwasser bis zum interkommunalen Anschluss in den 90er-Jahren selber. Die Kosten beliefen sich auf rund zwei Millionen Franken. Und sie kommen auch für deren Unterhalt auf. Eine 1995 erneuerte Vereinbarung zwischen den Anstalten von Bellechasse und der Gemeinde sieht deshalb reduzierte Abwasseranschlussgebühren vor. In der Vereinbarung war jedoch keine Vergrösserung der Anstalten geplant.

 Im Dezember 2015 fällte der Oberamtmann des Seebezirks, Daniel Lehmann, seinen Entscheid in der Sache zugunsten der damaligen Gemeinde Bas-Vully.

In seinem Urteil erwähnte er die Vereinbarung, wies jedoch darauf hin, dass sich die Situation verändert habe: Wegen der Vergrösserung des Gefängnisses und der Erhöhung der Anzahl Bewohner könne die Vereinbarung nicht auch noch auf die neuen Gebäude und die neuen Anschlüsse angewendet werden.

Da die Vereinbarung für die neuen Anschlüsse nicht mehr gelte, seien dafür allein das Gemeindereglement und dessen Berechnungsgrundlagen anwendbar, so Lehmann Ende 2015.

Das Kantonsgericht bestätigte nun den Entscheid des Oberamtmanns Daniel Lehmann. Damit hat die Gemeinde einen weiteren Sieg in dem Abwassergebührenstreit errungen.

Der Syndic von Mont-Vully, Pierre-André Burnier, zeigte sich auf Anfrage erfreut über das Urteil: «Das ist eine gute Neuigkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde.» Er hoffe, dass der Fall nun ein Ende findet. «Der Direktor Franz Walter hat das Dossier nur übernommen», sagte Burnier. Er hoffe deshalb, dass Gespräche dazu führen, dass sich die Beziehung zwischen den Anstalten Bellechasse und der Gemeinde nun wieder normalisiert. Seit längerem kommunizieren die beiden Parteien in der Sache nur schriftlich über ihre Anwälte.

Meistgelesen

Mehr zum Thema