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Kantonsgericht heisst Berufung teilweise gut

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 Er habe nicht gewusst, dass seine Bekannten einen Raub planten, er sei hereingelegt worden: Mit dieser Begründung hatte ein Mazedonier beim Kantonsgericht Freiburg gegen ein erstinstanzliches Urteil Berufung eingelegt (siehe FN vom Mittwoch).

Im Dezember 2013 hatte der 38-Jährige gemeinsam mit zwei anderen Männern ein älteres Ehepaar in dessen Wohnhaus in Avry-sur-Matran überfallen und ausgeraubt. Im April 2015 hatte das Strafgericht Saane die Männer des qualifizierten Raubes schuldig gesprochen und den Mazedonier zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

In seiner Berufung hatte dieser zwar nicht die rechtliche Qualifikation infrage gestellt, jedoch die Höhe der Freiheitsstrafe.

Der Strafappellationshof hat die Berufung nun teilweise gutgeheissen. In seinen Urteilserwägungen hält er zwar fest, dass der Mann am Vortag bei der Auskundschaftung des Tatorts beteiligt war und dass «ihm bewusst gewesen sein musste, dass seine Begleiter ein Delikt begehen werden». Auch hätten die Männer am Tag danach kein Einbruchwerkzeug mitgenommen. Dies lasse darauf schliessen, dass sie von der Anwesenheit der Bewohner ausgingen. Das Verhalten der drei Täter zeuge von einer beträchtlichen kriminellen Energie; auch hätten diese mehr Gewalt ausgeübt, «als zur Verwirklichung des Raubes erforderlich war». Der Unrechts- und Schuldgehalt wiege schwer.

 Die konkrete Rolle des 38-Jährigen sei jedoch im Vergleich zu seinen Mittätern als untergeordnet zu bezeichnen, weshalb auch sein Verschulden etwas geringer wiege.

Statt zu sechs Jahren verurteilte der Strafappellationshof des Kantonsgerichts den Mann deswegen nur zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis. rb

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