Neue Hoffnung für die Liebhaber der Belle-Epoque-Gebäude an der Beauregardallee oberhalb des Freiburger Bahnhofs: Vielleicht müssen die Häuser nun doch nicht einem Neubau weichen. Das Kantonsgericht hat am Mittwoch entschieden, dass der Oberamtmann des Saanebezirks den Fall noch einmal von Grund auf begutachten muss. Denn das Freiburger Kantonsgericht kritisiert, dass die Stadt gleich mehrere Fehler gemacht habe. So hat sie – obwohl die Gebäude auf der Liste der schützenswerten Bauten sind – die Denkmalpflege nicht eingeschaltet, als sie den Detailbebauungsplan erarbeitet hat. Und als sie diesen im Amtsblatt ankündigte, hat sie nicht darauf hingewiesen, dass die Häuser abgerissen werden sollen.
njb
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