Freiburg Der Verwaltungsgerichtshof des Kantonsgerichts ist auf die Beschwerden gegen die neue Verkehrsregelung auf Alp- und Waldwegen im Sense-Oberland entweder nicht eingetreten oder hat sie abgewiesen. Das kantonale Tiefbauamt hatte am 11. November 2008 eine entsprechende Verfügung erlassen. Gegen die Verfügung waren 37 Beschwerden eingegangen; so von den Gemeinden Plaffeien und Plasselb und der Mehrzweckgenossenschaft Ärgera-Höllbach. ja
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